Zwi­schenruf: Das Jugend­wohnen als Teil der Jugend­so­zi­al­arbeit stärken

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Zwi­schenruf: Das Jugend­wohnen als Teil der Jugend­so­zi­al­arbeit stärken

Das sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Jugend­wohnen ist als Teil der Jugend­so­zi­al­arbeit nach § 13 (3) SGB VIII eine Aufgabe der der Kinder- und Jugend­hilfe. Es richtet sich an junge Men­schen zwi­schen 14 und 27 Jahren in schu­li­scher oder beruf­licher Aus­bildung. Grund­sätzlich gilt, dass alle Bewohner*innen durch das sozi­al­päd­ago­gische Angebot der Ein­rich­tungen des Jugend­wohnens in ihrer Aus­bildung, Per­sön­lich­keits­ent­wicklung und Ver­selb­stän­digung unter­stützt und begleitet werden. Unter dem Dach des Jugend­wohnens finden junge Men­schen unab­hängig von Her­kunft, Religion und sozialem Status ein Zuhause. Häufig haben die jungen Men­schen Bezug zu unter­schied­lichen Rechts­kreisen, woraus sich eine hete­rogene Finan­zie­rungs­struktur des Jugend­wohnens ergibt. Das ermög­licht einer­seits eine Vielfalt unter­schied­licher Angebote und Ziel­gruppen und stärkt so die hohe sozi­al­in­te­grative Funktion des Jugend­wohnens. Ande­rer­seits wurde in den zurück­lie­genden Wochen der pan­de­mie­be­dingten Schließung bzw. Ange­bots­re­du­zierung ebenso deutlich, dass bedingt durch die hete­rogene Finanzierungs­struktur die poli­tische Ver­ant­wort­lichkeit zwi­schen den Zuwen­dungs­gebern unge­klärt bleibt.

Für die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V. und den Verband der Kol­ping­häuser (VKH) e. V. ist es zen­trales Anliegen, das Jugend­wohnen als Teil der Jugend­so­zi­al­arbeit zu stärken und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. In einem Zwi­schenruf zur SGB VIII-​Reform fordern die Ver­bände, das sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Jugend­wohnen als inklu­sives Angebot zu stärken, aus­zu­bauen und explizit im SGB VIII zu verankern.

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