Zwischenruf: Das Jugendwohnen als Teil der Jugendsozialarbeit stärken
Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen ist als Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 (3) SGB VIII eine Aufgabe der der Kinder- und Jugendhilfe. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Grundsätzlich gilt, dass alle Bewohner*innen durch das sozialpädagogische Angebot der Einrichtungen des Jugendwohnens in ihrer Ausbildung, Persönlichkeitsentwicklung […]