Der § 16 h SGB II und die Jugendhilfe

Laut Schät­zungen des DJI sind über 92.000 Jugend­liche und junge Erwachsene nicht mehr im Blick von Jugend­hilfe, Arbeits­för­derung oder dem Job­center; sie haben den Kontakt zu den Sozi­al­be­hörden abge­brochen oder gelten als „aus­sank­tio­niert“. Die Jugend­hilfe hat oftmals keine Angebote für diese Jugend­lichen und jungen Erwach­senen. Auch die Jugend­so­zi­al­arbeit in den Kom­munen ist häufig nicht ausreichend […]

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