Stel­lung­nahme BAföG-Reform

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Stel­lung­nahme BAföG-Reform

Die BAG KJS und die Bildungs­beratung Garan­tie­fonds Hoch­schule (GF‑H) begrüßen die Ent­scheidung des Kabi­netts, die Bedarfs­sätze für Stu­die­rende zu erhöhen und die Alters­grenze im BAföG auf 45 Jahre anzu­heben. Der auf dem Refe­ren­ten­entwurf basie­rende Beschluss bleibt aber in wich­tigen Punkten hinter den Ankün­di­gungen im Koali­ti­ons­vertrag zurück. In einer Stel­lung­nahme machen BAG KJS und die Bil­dungs­be­ratung auf die Schwach­stellen der geplanten Reform aufmerksam.

Ins­be­sondere sind Geflüchtete nach § 24 Auf­enthG noch in das vor­lie­gende BAföG-​Änderungsgesetz unter § 8 in den för­der­fä­higen Per­so­nen­kreis auf­zu­nehmen. Auch sind dringend die Möglich­keiten des sozi­al­päd­ago­gisch beglei­teten Jugend­wohnens (§ 13 (3) SGB VIII) bei voll­zeit­schu­li­schen Aus­bil­dungen zu ver­bessern und die Finanzierungs­möglichkeiten für schu­lische Aus­zu­bil­dende im Schüler-​BAföG analog zur Berufsausbildungs­beihilfe zu erleichtern.

Die Stel­lung­nahme zum Download.

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