„Recht auf Aus­bildung” als Grund­recht verankern

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„Recht auf Aus­bildung” als Grund­recht verankern

Trotz guter Kon­junktur und güns­tiger Lage auf dem Aus­bil­dungs­markt sind immer noch rund 1,5 Mil­lionen junge Men­schen im Alter zwi­schen 20 und 29 Jahren ohne Berufs­ab­schluss. Von einem aus­wahl­fä­higen Angebot an Aus­bil­dungs­plätzen sind wir in Deutschland weit ent­fernt. Offi­ziell galten im letzten Aus­bil­dungsjahr 15.650 Jugend­liche als unversorgt.

Hinzu kommen 60.379 junge Men­schen in Alter­na­tiven, die ihren Aus­bil­dungs­wunsch auf­recht­erhalten, sowie knapp 90.000 junge Men­schen, deren Ver­bleib der Bun­des­agentur für Arbeit unbe­kannt ist. Min­destens 27.000 von ihnen sind arbeitslos. Jugend­liche, denen dau­erhaft kein Start in Aus­bildung gelingt, drohen gänzlich aus dem Blick von Politik und Öffent­lichkeit zu geraten. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) fordert daher die Ver­an­kerung des Rechts auf Aus­bildung im Grundgesetz.

Da es nicht gelingt, benach­tei­ligte junge Men­schen in aus­rei­chendem Maß an der dualen Berufs­aus­bildung teil­haben zu lassen, ist eine Aus­bil­dungs­ga­rantie für diese Jugend­lichen not­wendig. Dadurch wird ihnen ermög­licht, das im Grund­gesetz ver­briefte Recht auf die freie Wahl eines Aus­bil­dungs­platzes einzulösen.

Um dem Anspruch einer Aus­bil­dungs­ga­rantie für alle Jugend­lichen nach­zu­kommen, schlägt die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit die Ver­an­kerung eines Grund­rechts auf Aus­bildung in Artikel 12 Absatz 2 neu der Ver­fassung vor: „Jeder hat das Recht auf eine beruf­liche Aus­bildung“. Dieses Grund­recht soll vor­rangig über betrieb­liche Aus­bil­dungs­plätze ein­gelöst werden. Hierzu sollen gesetzlich gere­gelte und ver­bind­liche Finan­zie­rungs­ele­mente für eine betrieb­liche Aus­bildung unter Berück­sich­tigung des bran­chen­in­ternen Lösungs­prinzips geschaffen werden.

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