Kos­ten­her­an­ziehung abschaffen — Aus­bildung und Teilhabe für alle junge Men­schen sicherstellen

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Kos­ten­her­an­ziehung abschaffen — Aus­bildung und Teilhabe für alle junge Men­schen sicherstellen

Die BAG KJS hat Stellung zu einem Gesetz­entwurf genommen, der vor­sieht, die Kos­ten­her­an­ziehung nach § 94 SGB VIII in der Kinder- und Jugend­hilfe abzu­schaffen. Aus unserer Sicht wird damit endlich der beson­deren Situation junger Men­schen in den Ange­boten der Kinder- und Jugend­hilfe Rechnung getragen und ihre erfolg­reiche Inte­gration befördert. Aller­dings weist der Gesetz­entwurf eine Gerech­tig­keits­lücke auf, die auch im Sinne einer inklu­siven Kinder- und Jugend­hilfe kon­tra­pro­duktiv ist. Junge Men­schen mit Behin­derung, die in sta­tio­nären Ein­rich­tungen leben und eine betrieb­liche oder externe außer­be­trieb­liche Aus­bildung absol­vieren, erhalten eine Aus­bil­dungs­ver­gütung, von der sie zurzeit 75 Prozent und zukünftig 100 Prozent behalten dürfen. Aus­zu­bil­dende, die eine von der Bun­des­agentur für Arbeit geför­derten Aus­bildung absol­vieren, erhalten ein Aus­bil­dungsgeld nach §123 SGB III, das sich in der Höhe an der Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gütung ori­en­tiert. Mit Bezug auf die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ordnung werden 511 Euro als Kos­ten­anteil für Unter­kunft und Ver­pflegung abge­zogen. So ver­bleibt diesen jungen Men­schen nur ein Taschengeld von maximal 119 Euro. Wir fordern den Gesetz­geber auf, das zu ändern.

Die Stel­lung­nahme zum Download

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