Kin­der­rechte sind unteilbar – Son­der­re­ge­lungen für junge Geflüchtete in der Kinder- und Jugend­hilfe verhindern!

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Kin­der­rechte sind unteilbar – Son­der­re­ge­lungen für junge Geflüchtete in der Kinder- und Jugend­hilfe verhindern!

Künftig soll es den Bun­des­ländern erlaubt sein, die Kos­ten­er­stat­tungen an Kom­munen ein­zu­stellen, wenn es keine geson­derten Rah­men­ver­träge für Spe­zi­al­ein­rich­tungen für junge Geflüchtete gibt. Die Geset­zes­än­derung ist heute im Bun­des­ka­binett ver­ab­schiedet worden.

„Eine solche Regelung bedeutet die Spaltung der Kinder- und Jugend­hilfe“, so Lisi Maier, die Vor­sit­zende der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit zu den Plänen der Bun­des­re­gierung, „Dies gibt den Ländern die Mög­lichkeit, die Stan­dards bei der Auf­nahme und Betreuung von geflüch­teten Kindern- und Jugend­lichen abzu­senken. Bei den Leis­tungen der Jugend­hilfe darf es keine (Qualitäts)Unterschiede nach Ziel­gruppen geben. Auch „Spe­zi­al­ein­rich­tungen“ nur für junge Geflüchtete lehnen wir ab.“

Die Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit hat in ihren Ein­rich­tungen und Ange­boten sehr positive Erfah­rungen in gemein­samen Ange­boten für Geflüchtete und andere Jugend­liche gemacht. Es bedarf hierbei auch immer spe­zi­fi­scher, indi­vi­du­eller Hilfen, die auf die Bedarfe des/​der Ein­zelnen abge­stimmt sind, aber das gilt für alle jungen Men­schen — und nicht nur für Jugend­liche mit Flucht­hin­ter­grund. Kin­der­rechte gelten auf Basis der UN-​Kinderrechtskonvention für alle Kinder und Jugend­lichen unter­schiedslos. Die Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit fordert dringend dazu auf, die ange­strebte Regelung im § 78f SGB VIII zurückzunehmen.

Ange­sichts der Bestre­bungen von Manuela Schwesig als Bun­des­mi­nis­terin die Rechte von Kindern und Jugend­lichen mit einer Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugend­hil­fe­gesetz) zu stärken und Kin­der­rechte in das Grund­gesetz auf­zu­nehmen, ist der heute vom Kabinett beschlossene Gesetz­entwurf des SGB VIII für die BAG KJS nicht nach­voll­ziehbar. Dies gilt auch für die kurz­fristig ein­ge­fügten Ein­schrän­kungen der Ziel­gruppen und Angebote des Jugend­wohnens § 13 (3) im Rahmen der Jugend­so­zi­al­arbeit, die die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit deutlich ablehnt.

Quelle:
BAG KJS

Pres­se­mit­teilung herunterladen:
PM Son­der­re­ge­lungen für junge Geflüchtete

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