Junge Men­schen haben ein Recht auf Wohnen!

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Junge Men­schen haben ein Recht auf Wohnen!

Anlässlich der Anhörung im Bun­des­tags­aus­schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Stra­tegien gegen Woh­nungs­lo­sigkeit bei Jugend­lichen und jungen Erwach­senen plä­diert die BAG KJS ein­drücklich für einen Ausbau von Wohn- und Schutz­räumen für junge Men­schen, eine teil­ha­be­ori­en­tierte Kinder- und Jugend­grund­si­cherung und eine Aus­bil­dungs­ga­rantie. In der Stel­lung­nahme wird jedoch auch deutlich, weder der 18. noch der 21. Geburtstag sollten als legi­timer Grund gelten, Hilfen und Begleitung ein­zu­stellen, wenn die Selbst­stän­digkeit noch nicht gesi­chert, die Wohn­si­tuation offen oder Bildung und Aus­bildung gefährdet sind. Es gelte, die Jugend­so­zi­al­arbeit nach § 13 SGB VIII und das Jugend­wohnen mit Rechts­an­sprüchen abzu­si­chern und ein rechts­kreis­über­grei­fendes Zusam­men­wirken im Sinne einer echten Über­gangs­be­gleitung in die Eigen­stän­digkeit sicherzustellen.

Die Stel­lung­nahme der BAG KJS “Junge Men­schen haben ein Recht auf Wohnen!” hier run­ter­laden.

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