Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen stärken – Jugend­armut bekämpfen

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Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen stärken – Jugend­armut bekämpfen

Die BAG KJS und ihre Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tionen bekämpfen die Ursachen und Folgen von Jugend­armut und setzen sich für ein Recht auf Aus­bildung und eine pass­genaue Unter­stützung beim Übergang von der Schule in den Beruf ein. Im Zuge der Koali­ti­ons­ver­hand­lungen rief die BAG KJS die Ver­hand­lungs­partner auf, den Blick auf die am stärksten von Armut betroffene Gene­ration zu werfen: Jugend­liche. Mit kon­kreten Vor­schlägen für den Koali­ti­ons­vertag ist der Apell ver­bunden, Jugend­armut kon­se­quent zu bekämpfen.

Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen stärken – Jugend­armut bekämpfen

Unter dem Titel „Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen stärken – Jugend­armut bekämpfen“  for­derte die BAG KJS die Ver­hand­lungs­partner der Koali­ti­ons­ver­hand­lungen auf, sich für die Ent­wicklung und Teilhabe aller Jugend­lichen und jungen Erwach­senen bis 27 Jahren in Deutschland einzusetzen.

In den Son­die­rungs­ge­sprächen wurde ver­einbart die Kin­der­rechte zu stärken, Kin­der­armut zu bekämpfen und Angebote der Betreuung und Begleitung durch die Jugend­hilfe in den (Grund-) Schulen aus­zu­weiten – diese Vor­haben sind dringend not­wendig und die BAG KJS begrüßt diese.

All­ler­dings ver­misst die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit den Blick auf die Situation von Jugend­lichen und jungen Erwach­senen. Auf dem Weg in ein selbst­stän­diges Erwachsenen- und Arbeits­leben stehen sie vor großen Her­aus­for­de­rungen. Von allen Alters­gruppen sind diese jungen Men­schen am stärksten von Armut bedroht und betroffen.

For­de­rungen für einen Koalitionsvertrag

Die BAG KJS und ihre Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tionen bekämpfen die Ursachen und Folgen von Jugend­armut und setzen sich für ein Recht auf Aus­bildung und eine pass­genaue Unter­stützung beim Übergang von der Schule in den Beruf ein. Damit das gelingt, schlägt die Arbeits­ge­mein­schaft der künf­tigen Bun­des­re­gierung vor:

  • eine Aus­bil­dungs­ga­rantie für alle – auch zuge­wan­derte und geflüchtete – junge Men­schen aus­zu­sprechen. Um diese auch ver­bindlich aus­zu­ge­stalten, muss sie gesetzlich ver­ankert werden. Aus Sicht der BAG KJS ist dies im SGB III am besten möglich. Ein wich­tiges Instrument um eine Aus­bildung für alle jungen Men­schen zu rea­li­sieren ist die 2016 ein­ge­führte „Assis­tierte Aus­bildung (§ 130 SGB III)“. Über­le­gungen seitens der Bun­des­agentur für Arbeit, dieses För­der­instrument auf­zu­geben und in Berufs­vor­be­rei­tende Bil­dungs­maß­nahmen und aus­bil­dungs­be­glei­tende Hilfen zu inte­grieren, leht die Jugend­so­zi­al­arbeit in katho­li­scher Trä­ger­schaft ab.
  • die ver­schärften Sank­ti­ons­regeln im SGB II für die Gruppe der unter 25-​Jährigen abzuschaffen.
  • ganz­heit­liche und gerechte Bildung für alle jungen Men­schen sicher­zu­stellen und bedarfs­ge­rechte Angebote der Unter­stützung, Beratung und För­derung etwa durch Schul­so­zi­al­arbeit und nied­rig­schwellige, auf­su­chende Ansätze in der Kinder- und Jugend­hilfe besser zu ver­ankern. Dies sollte im § 13 Jugend­so­zi­al­arbeit des SGB VIII erfolgen. Not­wendige Hilfen zur per­sön­lichen Ent­wicklung und/​oder zur sozialen Inte­gration müssen ver­lässlich sein und dürfen nicht mit Erreichen der Voll­jäh­rigkeit abrupt enden oder von wech­selnden Pro­grammen abhängig sein.
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