Halbzeit – ein Projektberich

Titel aus Projekt_Schnittstellen_JSA_HzE_Handreichung_2016-07

Halbzeit – ein Projektberich

Verena Wolf, Refe­rentin Jugend­wohnen bei IN VIA Bayern, nimmt in dem Projekt die Formen der Unter­bringung und Begleitung junger Flücht­linge unter die Lupe. Erste Ergeb­nisse fasst sie hier zusammen.

Nach dem Start am 1. April 2015 läuft das beim Lan­des­verband IN VIA Bayern e. V. Katho­li­scher Verband für Mädchen- und Frau­en­so­zi­al­arbeit im Referat Jugend­wohnen ange­sie­delte Projekt bereits über ein Jahr lang und hat damit bereits seine Halbzeit erreicht.

Das erste Pro­jektjahr war geprägt von der zum 01.11.2015 star­tenden bun­des­weiten Umver­teilung der unbe­glei­teten Min­der­jäh­rigen nach dem „König­steiner Schlüssel“. Das Projekt reagierte auf diese Her­aus­for­derung mit der Ein­richtung einer bun­des­weiten Netz­werk­stelle. Ein­rich­tungen, die junge Flücht­linge unter­bringen und betreuen möchten, erhalten dort Hilfe.

„Wer ein Jugend­wohn­an­gebot für die oft trau­ma­ti­sierten Min­der­jäh­rigen schaffen will, braucht schnelle, prag­ma­tische Antworten“

„Wer ein Jugend­wohn­an­gebot für die oft trau­ma­ti­sierten Min­der­jäh­rigen schaffen will, braucht schnelle, prag­ma­tische Antworten“,weiß Verena Wolf, zuständige Refe­rentin beim IN VIA Lan­des­verband. Sie hat zu den Trägern Kon­takte geknüpft und deren Erfah­rungen aus­ge­wertet. Von diesem „Schatz“ können nun Orga­ni­sa­tionen aus ganz Deutschland ohne großen Aufwand pro­fi­tieren: Ein Anruf genügt und die Erst­be­ratung erfolgt zeitnah durch die IN VIA-​Referentin. Sie ordnet die Anfrage ein und ver­mittelt dann an kom­pe­tente Partner aus ihrem Netzwerk, die ihr Know-​how wei­ter­geben möchten.

Nach Abschluss des ersten Pro­jekt­ab­schnitts ist für die Ver­ant­wort­lichen aber auch klar, dass mit der Voll­jäh­rigkeit die Betreuung der Geflüch­teten nicht enden darf. „Der Schritt in die Selb­stän­digkeit gelingt ja nicht auto­ma­tisch“, resü­miert IN VIA-​Referentin Verena Wolf, „vielmehr brauchen die jungen Men­schen nach ihren oft furcht­baren Erfah­rungen sicheren Boden unter den Füßen und ein mög­lichst ver­trautes Umfeld.“

Eine sichere und län­ger­fristige Bleibe

Um den Jugend­lichen eine sichere und län­ger­fristige Bleibe und einen mög­lichst bestän­digen Bezugs­rahmen zu bieten, wäre ein — teil­weise bereits prak­ti­ziertes — Modell eine ele­gante Lösung, die Erzie­hungs­hil­fe­gruppen mit Clearing (nach § 34 SBG VIII), „Jugend­wohnen plus“-Gruppen bzw. ein­ge­streute Plätze mit Fach­leis­tungs­stunden (nach § 13 Abs. 3 in Ver­bindung mit § 13 Abs.1 bzw. § 27 SGB VIII) sowie klas­si­sches Jugend­wohnen nach § 13.3 SGB VIII unter einem Dach ver­bindet. Hier bestehe eine große Chance für Jugend­wohn­heime, die den Betrof­fenen bis zum Ende ihrer Aus­bildung eine kon­ti­nu­ier­liche Betreuung und län­ger­fristige Bleibe bieten könnten.

Eine Vor­aus­setzung hierfür ist eine Stärkung des § 13 Absatz 1 bzw. § 27 SGB VIII für indi­vi­duell mit der öffent­lichen Jugend­hilfe ver­han­delte Fach­leis­tungs­stunden, die je nach Grad der Selbst­stän­digkeit in drei Stufen redu­ziert werden können. Eine weitere Bedingung ist die Anwendung des § 41 SGB VIII, der Hilfen für junge Voll­jährige. Wün­schenswert wäre eine Kop­pelung der Kinder- und Jugend­hil­fe­leis­tungen an den ersten qua­li­fi­zie­renden Berufs­ab­schluss. Überdies sollte die Auf­ent­halts­er­laubnis für min­destens zwei Jahre nach dem ersten Berufs­ab­schluss aus­ge­sprochen werden, um den Jugend­lichen eine sichere Per­spektive nach der Ankunft bieten zu können.

Die Instru­mente sind bereits bekannt, jedoch hakt es bisher man­cherorts noch an der Bewil­li­gungs­praxis der öffent­lichen Jugendhilfeträger.

Die pas­sende Betreu­ungsform für jeden

Zur Unter­stützung der Ein­rich­tungen, die junge Flücht­linge auf­nehmen, wird außerdem derzeit ein Kri­te­ri­en­ka­talog ent­wi­ckelt, der die indi­vi­duelle Zuordnung der jungen Men­schen zu der für sie pas­senden Betreu­ungsform erleichtern soll. Die Skalen zur Ein­schätzung helfen den bereits erwor­benen Grad an Selbst­stän­digkeit anhand ver­schie­dener Fragen zu beur­teilen und die ver­blie­benen Unter­stüt­zungs­be­darfe auf­zu­spüren. Hierfür sollen die päd­ago­gische Fach­kraft und der/​die Jugend­liche mit­ein­ander ins Gespräch kommen, um auch ihre Ein­schät­zungen abzugleichen.

Verena Wolf

Kontakt:
Das Projekt „Schnitt­stellen zwi­schen Jugend­so­zi­al­arbeit und Hilfen zur Erziehung am Bei­spiel der Unter­bringung und Begleitung junger Flücht­linge“ bei IN VIA Bayern e. V. in München wird umgesetz im Auftrag der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS), in Koope­ration mit dem Lan­des­verband katho­li­scher Ein­rich­tungen und Dienste der Erzie­hungs­hilfen in Bayern e. V. (LVkE) und unter Feder­führung der Katho­li­schen Jugend­so­zi­al­arbeit (KJS) Bayern.

Verena Wolf, Refe­rentin Jugendwohnen
IN VIA Bayern e. V. Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
Mai­straße 5, 80337 München
TEL 089/5126619–16, FAX 089/5126619–29
verena.wolf@invia-bayern.de
www.invia-bayern.de
www.invia-jugendwohnen.de

Nachtrag:
Den mitt­ler­weile erschienen Kri­te­ri­en­ka­talog “Schnitt­stellen zwi­schen Jugend­so­zi­al­arbeit und Hilfen zur Erziehung am Bei­spiel der Unter­bringung und Begleitung junger Flücht­linge” können Sie hier downloaden.

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