Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will die Weiterbildung von Beschäftigten und Ausbildungsförderung verbessern. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung. Ein erster Gesetzentwurf wurde nach Rückmeldung von Verbänden und Expert*innen überarbeitet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit nimmt zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf Stellung. Wir fordern ein Recht auf Ausbildung sowie eine verlässliche Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Dass über die Berufsausbildungsbeihilfe zukünftig die sozialpädagogische Begleitung im Rahmen des Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII mit einer Anhebung der Altersgrenze auf 27 Jahre auch über das 18. Lebensjahr hinaus vorgesehen wird, begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch ist eine Klarstellung im vorgesehenen Gesetzestext erforderlich. Die Stellungnahme enthält konkrete Formulierungsvorschläge.