Gesetz­liche Ände­rungen – BAG KJS fordert Aus­bildung und Teilhabe für alle jungen Men­schen sicherzustellen

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Gesetz­liche Ände­rungen – BAG KJS fordert Aus­bildung und Teilhabe für alle jungen Men­schen sicherzustellen

Das Bun­des­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales (BMAS) will die Wei­ter­bildung von Beschäf­tigten und Aus­bil­dungs­för­derung ver­bessern. Hin­ter­grund ist die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sierung. Ein erster Gesetz­entwurf wurde nach Rück­meldung von Verbänden und Expert*innen über­ar­beitet. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit nimmt zu dem über­ar­bei­teten Gesetz­entwurf Stellung. Wir fordern ein Recht auf Aus­bildung sowie eine ver­läss­liche För­derung junger Men­schen am Übergang von der Schule in den Beruf. Dass über die Berufs­aus­bil­dungs­bei­hilfe zukünftig die sozi­al­päd­ago­gische Begleitung im Rahmen des Jugend­wohnen nach § 13 (3) SGB VIII mit einer Anhebung der Alters­grenze auf 27 Jahre auch über das 18. Lebensjahr hinaus vor­ge­sehen wird, begrüßen wir aus­drücklich. Jedoch ist eine Klar­stellung im vor­ge­se­henen Geset­zestext erfor­derlich. Die Stel­lung­nahme enthält kon­krete Formulierungsvorschläge.

Stel­lung­nahme der BAG KJS zum Entwurf eines Gesetzes zur För­derung der beruf­lichen Wei­ter­bildung im Struk­tur­wandel und zur Wei­ter­ent­wicklung der Aus­bil­dungs­för­derung (Stand 10. März 2020)

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