Flücht­linge

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Flücht­linge

Chancen schaffen für junge Geflüchtete. Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit fordert Politik zum Handeln auf, damit Teilhabe für alle jungen Men­schen in Deutschland gelingt.

Die Zuwan­derung junger Schutz­su­chender fordert die Jugend­so­zi­al­arbeit mit all ihren Hand­lungs­feldern heraus. Die Jugend­mi­gra­ti­ons­dienste, die Ein­rich­tungen des Jugend­wohnens, die schul­be­zogene Jugend­so­zi­al­arbeit und die Jugend­be­rufs­hilfe arbeiten mit jungen Geflüch­teten und wollen ihnen Teilhabe ermög­lichen. Aber Teilhabe und Inte­gration können nur gelingen, wenn die jungen Schutz­su­chenden voll­um­gänglich allen anderen jungen Men­schen in Deutschland gleich­ge­stellt werden. Das bedeutet einen unein­ge­schränkten Zugang von asyl­su­chenden und gedul­deten jungen Flücht­lingen zu allen Leis­tungs­be­reichen der Kinder- und Jugend­hilfe, der Arbeits­för­derung und zu För­der­maß­nahmen der schu­li­schen oder beruf­lichen Bildung. Hier ist die Politik gefragt.

“Derzeit ist der Auf­ent­halts­status bzw. die Blei­be­per­spektive wesent­liches Kri­terium für eine För­derung. Das gilt für schu­lische und sprach­liche För­derung ebenso wie für beruf­liche Bildung. Dabei gilt Art. 28 der UN-​Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder und Jugend­liche in Erst­auf­nahme — oder Lan­des­ein­rich­tungen. Diese jungen Men­schen haben ein Recht auf sta­tus­un­ab­hängige bedarfs­ge­rechte Angebote der Jugend­hilfe und der sprach­lichen sowie schu­li­schen Förderung.

„Egal wo die jungen Men­schen unter­ge­bracht sind oder welchen Status sie haben – das Recht auf Bildung muss umge­setzt werden“, fordert Lisi Maier, Vor­sit­zende der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend-​sozialarbeit (BAG KJS) e. V.. Maier weiter: „Der indi­vi­duelle Unter­stüt­zungs­bedarf ist bei allen jungen Men­schen zu iden­ti­fi­zieren und mit bedarfs­ge­rechten Ange­boten ist Hilfe zu leisten, nur dann kann Teilhabe in allen Lebens­be­reichen gelingen. Dabei darf es keine Rolle spielen, welche Natio­na­lität ein Mensch besitzt oder welchen Auf­ent­halts­status. Jeder Mensch der in Deutschland lebt, soll seine Teil­ha­be­chancen umfänglich nutzen dürfen.“

Die Jugend­so­zi­al­arbeit in katho­li­scher Trä­ger­schaft leistet dazu ihren Beitrag. Aber ohne Ver­än­derung der gesetz­lichen Rah­men­be­din­gungen wird dieses Enga­gement ein­ge­schränkt. Die letzten gesetz­lichen Ent­schei­dungen sind inte­gra­ti­ons­hemmend. Für sub­sidiär Geschützte wurde die Familien-​zusammenführung aus­ge­setzt. Für aner­kannte Flücht­linge wird der Fami­li­en­nachzug durch büro­kra­tische Hürden zeitlich ver­zögert oder ganz verhindert.

Die katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit erteilt allen Ten­denzen von Dis­kri­mi­nierung, Rechts­po­pu­lismus und Ras­sismus eine klare Absage und tritt ein für eine viel­fältige Gesellschaft.

Aus­gehend von einer hand­lungs­feld­über­grei­fenden bun­des­weiten Tagung fordert die katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit daher:

  • Anstelle kurz­fris­tiger Pro­jekt­fi­nan­zierung sind das Regel­an­gebot und die Infra­struktur der Jugend­so­zi­al­arbeit finan­ziell abzusichern.
  • Jeder junge Mensch soll einen Schul­ab­schuss erwerben bzw. nach­holen können.
  • Jungen Men­schen ist während einer Aus­bildung und min­destens ein Jahr im Anschluss ein sicherer Auf­ent­halts­status zu gewähren; der sichere Auf­ent­halts­status ist auch während eines Frei­wil­li­gen­dienstes zu gewährleisten.
  • För­der­mög­lich­keiten der Bun­des­agentur für Arbeit müssen allen jungen Men­schen offen stehen – auch Geduldeten.
  • Spä­testens nach drei Monaten müssen alle jungen Men­schen – unab­hängig von ihrem Auf­ent­halts­status — Zugang zu Bildungs‑, Ausbildungs- und/​oder Arbeits­för­derung erhalten.
  • Schul­be­suche sind allen jungen Men­schen zu ermöglichen.
  • Schul­so­zi­al­arbeit ist sys­te­ma­tisch aus­zu­bauen und finan­ziell abzusichern.
  • Jugend­hil­fe­leis­tungen für junge Erwachsene sind nicht nur als „Kann-​Leistung“, sondern als Pflicht­leistung gesetzlich zu verankern.
  • Die inte­gra­ti­ons­feind­liche Aus­setzung des Fami­li­en­nachzugs für sub­sidiär Geschützte ist zurück zu nehmen.
  • Formale und büro­kra­tische Hin­der­nisse um den Anspruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­führung durch-​zusetzen, sind zu beseitigen.
  • Im Sinne einer gelin­genden beruf­lichen und sozialen Inte­gration aller jungen Men­schen sind Schnitt­stel­len­pro­bleme zwi­schen Jugend­hilfe, Arbeits­för­derung, Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende, Auf­ent­halts­gesetz und Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­gesetz zu besei­tigen. Eine rechts­kreis­über­grei­fende För­derung ist gesetzlich zu ermöglichen.

Diese For­de­rungen resul­tieren aus acht Pra­xis­work­shops und fünf Fach­vor­trägen bzw. Fach­dis­kus­sionen einer bun­des­weiten Fach­tagung. Über 100 Teil­neh­mende aus allen Hand­lungs­feldern der Jugend-​sozialarbeit sind sich einig: Wir schaffen Chancen für junge Geflüchtete, aber ohne Unter­stützung geht es nicht.”

Die Fach­tagung wurde ver­an­staltet von:

  • Bund der Deut­schen Katho­li­schen Jugend
  • IN VIA Katho­li­scher Verband für Mädchen- und Frau­en­so­zi­al­arbeit – Deutschland e. V.
  • Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit NRW
  • Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V.

Quelle:
BAG KJS

Pres­se­mit­teilung herunterladen:
PM For­de­rungen Flüchtlingstagung

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