Erklärung „Teilhabe und Aus­bildung für alle jungen Men­schen – Inklusion muss weitergehen“

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Erklärung „Teilhabe und Aus­bildung für alle jungen Men­schen – Inklusion muss weitergehen“

Inklusion im Ver­ständnis der Katho­li­schen Jugend­so­zi­al­arbeit heißt: Alle jungen Men­schen haben ein Recht auf Teilhabe in allen Lebens­be­reichen. Inklusion erfordert einen gesell­schaft­lichen Paradigmen­wechsel, der die Orga­ni­sation von Bildung, beruf­licher För­derung und Arbeit grund­legend ver­ändert. Ein wich­tiger Mei­len­stein zur Inklusion war die Ver­ab­schiedung des Kinder- und Jugend­stär­kungs­ge­setzes im Juni 2021, das allen jungen Men­schen Betei­ligung, Schutz, Stärkung und Teilhabe sichern soll. In drei Schritten sollen bis 2028 Hilfen aus einer Hand in einer inklu­siven Kinder- und Jugend­hilfe ein­ge­führt werden. Der Koali­ti­ons­vertrag für die 20. Legis­la­tur­pe­riode sieht vor, dass die gesetz­liche Grundlage für die inklusive Kinder- und Jugend­hilfe noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode geschaffen werden soll. Das Bun­des­mi­nis­terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zur Umsetzung der inklu­siven Kinder- und Jugend­hilfe einen Betei­li­gungs­prozess durch­führen. Mit einem Update ihrer “Inklu­si­ons­er­klärung” bringt sich die BAG KJS in diesen Prozess ein. Bereits Ende 2020 posi­tio­nierte sich die BAG KJS zur Inklusion. In ihrer aktua­li­sierten Erklärung skiz­ziert sie wesent­liche sowie not­wendige Schritte zu einer inklu­siven Gesellschaft.

Die Erklärung „Teilhabe und Aus­bildung für alle jungen Men­schen – Inklusion muss wei­ter­gehen“ zum Download.

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