Aus­bildung für alle jungen Menschen?

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Aus­bildung für alle jungen Menschen?

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Moder­ni­sierung und Stärkung der beruf­lichen Bildung beschlossen. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit sieht ins­be­sondere in der Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gütung sowie in den erwei­terten Mög­lich­keiten zu einer Teil­zeit­aus­bildung wichtige Schritte, die Situation junger Men­schen, die von Benach­tei­ligung oder Beein­träch­ti­gungen betroffen sind, auf dem Aus­bil­dungs­markt zu ver­bessern. Aller­dings sind, ange­sichts von 2,1 Mil­lionen jungen Erwach­senen zwi­schen 20 und 34 Jahren ohne Berufs­ab­schluss, wei­ter­ge­hende Moder­ni­sie­rungen hin zu einer inklu­siven Berufs­bildung notwendig.

Aus­bildung darf nicht zu Armut führen. Die Aus­ge­staltung der Min­dest­ver­gütung sollte aus Sicht der Jugend­so­zi­al­arbeit dazu bei­tragen, allen jungen Men­schen während der Aus­bildung den Weg in eine selbst­ständige Lebens­führung, kul­tu­relle und gesell­schaft­liche Teilhabe und Mobi­lität zu ermög­lichen sowie Armut und Benach­tei­ligung zu ver­hindern. Die Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gütung gilt vorerst nur für duale Aus­bil­dungen, nicht für voll­zeit­schu­lische und weitere Aus­bil­dungs­gänge, wie die außer­be­trieb­liche Berufs­aus­bildung (BaE). Da besteht deut­licher Nachbesserungsbedarf.

Not­wendige Ver­än­de­rungen an dem Gesetz­entwurf bringen wir in unserer Stel­lung­nahme zum Aus­druck 2019-​05-​17 Stel­lung­nahme BAG KJS _​Gesetz­entwurf Moder­ni­sierung und Stärkung der beruf­lichen Bildung.

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