Die BAG KJS betont in ihrer Stellungnahme zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches, dass bei den geplanten Änderungen im SGB II immer berücksichtigt werden muss, auf die Folgen für Kinder und Jugendliche zu achten. Verschärfungen beim Leistungsentzug für Eltern haben beispielsweise meist drastische Konsequenzen für die gesellschaftliche Teilhabe und die Zukunftschancen der Minderjährigen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die BAG KJS kritisiert in ihrer Stellungnahme die stigmatisierende Perspektive auf Menschen im SGB II und das Misstrauen gegenüber Menschen in Not.
Positiv wertet die BAG KJS die geplanten Änderungen im SGB III, die zugleich mit dem Änderungsgesetz vollzogen werden sollen. In der vom Gesetz formulierten stärkeren Zusammenarbeit der Rechtskreise fordert die BAG KJS, etwa im Rahmen der Jugendberufsagenturen, die Jugendhilfeperspektive zu priorisieren. Auch eine umfassende Beratung der Jugendberufsagenturen ist richtig, die Expertise der Jugendsozialarbeit und ihr Zugang zu jungen Menschen muss unbedingt genutzt werden.
Die Stellungnahme ist im Rahmen der Verbändeanhörung zum Änderungsgesetz für das SGB II an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesandt worden.