Stel­lung­nahme: Kritik an Reform des SGB II

Stel­lung­nahme: Kritik an Reform des SGB II

Die BAG KJS betont in ihrer Stel­lung­nahme zum Drei­zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozi­al­ge­setz­buches, dass bei den geplanten Ände­rungen im SGB II immer berück­sichtigt werden muss, auf die Folgen für Kinder und Jugend­liche zu achten. Ver­schär­fungen beim Leis­tungs­entzug für Eltern haben bei­spiels­weise meist dras­tische Kon­se­quenzen für die gesell­schaft­liche Teilhabe und die Zukunfts­chancen der Min­der­jäh­rigen in einer Bedarfs­ge­mein­schaft. Die BAG KJS kri­ti­siert in ihrer Stel­lung­nahme die stig­ma­ti­sie­rende Per­spektive auf Men­schen im SGB II und das Miss­trauen gegenüber Men­schen in Not. 

Positiv wertet die BAG KJS die geplanten Ände­rungen im SGB III, die zugleich mit dem Ände­rungs­gesetz voll­zogen werden sollen. In der vom Gesetz for­mu­lierten stär­keren Zusam­men­arbeit der Rechts­kreise fordert die BAG KJS, etwa im Rahmen der Jugend­be­rufs­agen­turen, die Jugend­hil­fe­per­spektive zu prio­ri­sieren. Auch eine umfas­sende Beratung der Jugend­be­rufs­agen­turen ist richtig, die Expertise der Jugend­so­zi­al­arbeit und ihr Zugang zu jungen Men­schen muss unbe­dingt genutzt werden. 

Die Stel­lung­nahme ist im Rahmen der Ver­bän­de­an­hörung zum Ände­rungs­gesetz für das SGB II an das Bun­des­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesandt worden.

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