Pas­sende Wohn­mög­lich­keiten für Aus­zu­bil­dende schaffen — durch Inves­ti­tionen ins Jugendwohnen

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Pas­sende Wohn­mög­lich­keiten für Aus­zu­bil­dende schaffen — durch Inves­ti­tionen ins Jugendwohnen

Die Situation am Woh­nungs­markt ist schwierig und junge Men­schen haben ent­spre­chend kaum Zugang zu bezahl­barem Wohnraum, Aus­zu­bil­denden ist die Finan­zierung einer eigenen Wohnung selten möglich. Ein­rich­tungen des Jugend­wohnens schaffen hier eine wichtige Ent­lastung – aller­dings reicht das Angebot bei weitem nicht aus. Der Bedarf an funk­tio­nalen, bar­rie­re­armen und jugend­ge­rechten Unter­künften ist sehr groß, gleich­zeitig müssen die Jugend­wohn­heime wirt­schaftlich zu betreiben sein.

Wir fordern:

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­derung für den Erhalt, die Moder­ni­sierung und Ver­bes­serung der Infra­struktur im Jugend­wohnen muss kon­ti­nu­ierlich ver­bessert werden. Das Pro­gramm zur Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­derung über die Bun­des­agentur für Arbeit muss ver­stetigt und der Zugang ver­ein­facht werden. Ergänzend sollten, bei­spiels­weise durch die Bun­des­länder, weitere Mög­lich­keiten geschaffen werden, um die Häuser zukunfts­sicher auf­zu­stellen und den Anfor­de­rungen von Inklusion und Digi­ta­li­sierung gerecht zu werden.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Wir sichern und schaffen Wohn­mög­lich­keiten für Aus­zu­bil­dende. Das Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­der­pro­gramm der Bun­des­agentur für Arbeit wird adäquat aus­ge­stattet, in den Zugangs­vor­aus­set­zungen ver­ein­facht und dau­erhaft bereitgestellt.
Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­derung im Jugend­wohnen ist bisher nicht aus­rei­chend ­– diese Erkenntnis geht ins­be­sondere auf das vom BMFSFJ geför­derte For­schungs­projekt „Jugend­wohnen in Deutschland. Ergeb­nisse des Forschungs- und Pra­xis­ent­wick­lungs­pro­jektes ‚leben. lernen. chancen nutzen‘“ von 2012 zurück. Als Reaktion auf das For­schungs­pro­gramm wurde das Pro­gramm zur Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­derung über die Bun­des­agentur für Arbeit in Leben gerufen, dessen aktuelle För­der­pe­riode zum 31.12.2022 aus­läuft. Das bestehende Pro­gramm der Bun­des­agentur für Arbeit ist jedoch für viele der gemein­nüt­zigen Jugend­wohn­heime sehr schwer zugänglich. Ins­be­sondere kleine gemein­nützige Jugend­wohn­heime, die nicht durch einen grö­ßeren Träger per­sonell und finan­ziell unter­stützt werden, können den großen admi­nis­tra­tiven Aufwand nicht stemmen. För­der­auf­lagen und Decke­lungen der För­der­summe pro Wohn­heim­platz machen eine För­derung in einigen Fällen sogar unren­tabel. Viele Ein­rich­tungen können zudem den hohen Eigen­anteil nicht auf­bringen, ins­be­sondere nicht nach den hohen Ein­nah­me­aus­fällen während der Corona-​Pandemie. Die wenigen Rück­lagen, die gemein­nüt­zigen Ein­rich­tungen erlaubt sind, wurden auf­ge­braucht. Deshalb setzen sich die Jugend­wohn­heime und ihre Ver­bände dafür ein, dass das Pro­gramm – mit ver­ein­fachten Zugangs­be­din­gungen und höheren För­der­summen – lang­fristig bestehen bleibt, ist es doch bisher das einzige auf Jugend­wohn­heime zuge­schnittene Pro­gramm bun­desweit. Zudem sollten ergän­zende För­der­mög­lich­keiten geschaffen werden, etwa auf Ebene der Bun­des­länder und Kom­munen über Stadtentwicklungs- und Wohnungsbauprogramme. 
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