Kritik an geplanter Reform des SGB II

Kritik an geplanter Reform des SGB II

Der Bun­destag berät in den ersten Wochen des Jahres 2026 den Umbau des Bür­ger­geldes in eine Grund­si­cherung. Die Bedin­gungen für Bezie­hende staat­licher Leis­tungen sollen ver­schärft werden, Sank­tionen bis zum voll­stän­digen Entzug von Leis­tungen stehen im Gesetz­entwurf von CDU/​CSU und SPD. Die BAG KJS hat mit einer Position und einer fach­lichen Stel­lung­nahme zum Gesetz deutlich gemacht, dass weniger Härte und mehr Soli­da­rität gerade für Kinder und Jugend­liche besser sind.

Mit dem „Gesetz zur Umge­staltung der Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende“ (formal das Drei­zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozi­al­ge­setzbuch und anderer Gesetze) ändert sich die Sicht auf die Men­schen, die Unter­stützung benö­tigen. Ihnen wird unter­stellt, sich weniger zu bemühen und weniger eigen­ständig durch Arbeit ihre Lage ändern zu wollen. Der Blick in die Sta­tis­tiken der Bun­des­agentur für Arbeit zeigt, dass unter den Leis­tungs­be­rech­tigten ein großer Teil nicht in Arbeit ver­mittelt werden kann, weil es Kinder und Jugend­liche, Allein­er­zie­hende, Care-​Arbeitende und Men­schen mit Erkran­kungen sowie Per­sonen in gering­fü­giger Erwerbs­tä­tigkeit, in Maß­nahmen der Aus- und Wei­ter­bildung sowie Schul­besuch sind. Durch ver­schärfte Auf­lagen und dro­hende Sank­tionen geraten ent­spre­chend viele Not­lei­dende nach der Geset­zes­än­derung in Rechtfertigungsdruck.

Position und fach­liche Stellungnahme

Die BAG KJS macht in der Position „Die Reform der Grund­si­cherung jugend­ge­recht gestalten“ deutlich: Im Mit­tel­punkt der Reform muss stehen, Men­schen zu fördern – ins­be­sondere junge Men­schen. Die vor­rangige Qua­li­fi­zierung für oder in Aus­bildung und Beruf muss vor der Ver­mittlung in Arbeit ange­strebt werden. Leis­tungen müssen gebündelt und derart bereit­ge­stellt werden, dass Teil­leis­tungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kin­der­zu­schläge, Wohngeld) inklu­diert sind. Ver­trauen und Zutrauen des Staates in die Men­schen muss Leit­ge­danke in der Grund­si­cherung sein. Diese Gedanken prägen zugleich die fach­liche Stel­lung­nahme zum Gesetz zur Umge­staltung der Grundsicherung.

Folgen für Kinder und Jugendliche

Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bun­des­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales (doku­men­tiert auf der Minis­te­ri­ums­seite) hat die Regierung auf Drängen aus dem Innen- sowie Wirt­schafts­ressort nochmals Bedin­gungen zur Zusam­men­arbeit der Betrof­fenen mit den Job­centern ver­schärft. Das Ziel der Ände­rungen: Rechtswege ein­schränken und Ver­wal­tungsakte stärken. Die BAG KJS fürchtet, dass mit dem Gesetz die Armut steigen wird und vor allem Kinder und Jugend­liche indirekt betroffen sind, wenn Mit­glieder der „Bedarfs­ge­mein­schaft“ schneller (ein ver­säumter Termin) und stärker (erst kürzen, dann streichen der Bezüge) sank­tio­niert werden.

Die neue Grund­si­cherung schürt Angst bei Betrof­fenen und steigert den Druck, obwohl die Lebenslage in den meisten Fällen bereits fragil bis prekär ist. Die BAG KJS warnt in der Position: Die Chancen auf Bildung, soziale Teilhabe und eine stabile Zukunft werden bei Kindern und Jugend­lichen massiv gefährdet. Daraus resul­tieren Ein­schrän­kungen in der per­sön­lichen Ent­wicklung, die zu gra­vie­renden Nach­teilen im spä­teren Leben führen können. Finan­zielle Not­lagen belasten Familien nicht nur wirt­schaftlich stark, sondern auch mental. Sie können zu Kon­flikten, Stress oder gesund­heit­lichen Pro­blemen führen. Kinder und Jugend­liche leiden doppelt: sowohl unter der finan­zi­ellen Ein­schränkung als auch unter den fami­liären Spannungen.

Kri­tische Punkte

Zu den kri­ti­schen Punkten im Gesetz gehören, dass stärker in Arbeit als in Aus- und Wei­ter­bildung ver­mittelt werden soll – mit Aus­nahmen für junge Men­schen. Beim Ver­mögen, das geschont werden kann, werden junge Men­schen gegenüber älteren enorm benach­teiligt; die BAG KJS fordert einen ein­heit­lichen Wert für alle Alters­gruppen. Pro­ble­ma­tisch ist, dass Bedürftige künftig als Mieter*innen Ver­stöße gegen zu hohe Mieten rügen sollen. Neben­wirkung – so die Befürchtung der BAG KJS – ist ein weiter schrump­fender Bestand an bezahl­barem Wohnraum und ein Anstieg von Obdachlosigkeit.

Rolle der Jugend­so­zi­al­arbeit nutzen und stärken

Positiv sind geplante Ände­rungen im SGB III, die im Rahmen des Gesetz­ge­bungs­pro­zesses zum SGB II mit­ver­handelt werden. Die Zusam­men­arbeit der Rechts­kreise im Falle junger Men­schen soll ver­bessert werden. Die Agen­turen für Arbeit (SGB III), Job­center (SGB II) und Jugend­ämter (SGB VIII) sollen besser und stärker koope­rieren. Erst­malig soll im Gesetz das Modell der Jugend­be­rufs­agentur defi­niert werden. Dort arbeiten die Akteure im Ide­alfall im Sinne der jungen Men­schen zusammen. Die BAG KJS fordert über die Defi­nition der Jugend­be­rufs­agentur hinaus bun­desweit einen ein­heit­lichen, qua­li­ta­tiven und ver­bind­lichen Rahmen über deren Finan­zierung, Auftrag und Struktur. Die Agen­turen sollten aus Sicht der BAG KJS zudem Leis­tungs­an­gebote für junge Men­schen mit unter­schied­lichen Bedarfs­lagen fest­legen und das Ange­bots­spektrum kon­ti­nu­ierlich weiterentwickeln.

In der vor­ge­se­henen Aus­weitung einer umfas­senden Beratung rekla­miert die BAG KJS – im Sinne der Sub­si­dia­rität – eine zen­trale Rolle der Jugend­so­zi­al­arbeit. Statt neue Struk­turen zu schaffen, wird emp­fohlen, die bestehende Beratung, Betreuung und Unter­stützung junger Men­schen durch Träger der Jugend­so­zi­al­arbeit nach­haltig zu sichern. Denn in der Beratung sind alle Lebens­um­stände der jungen Men­schen zu berück­sich­tigen, ins­be­sondere deren fami­liären und sozialen Hintergründe.

Text: Michael Scholl

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