Die Jugend­phase endet nicht mit 18 Jahren!

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Die Jugend­phase endet nicht mit 18 Jahren!

Alle jungen Men­schen haben auf ihrem Weg ins Erwach­se­nen­leben große Her­aus­for­de­rungen zu meistern. Ins­be­sondere gilt dies für Jugend­liche und junge Erwachsene, die auf sozi­al­päd­ago­gische Unter­stüt­zungs­an­gebote aus dem SGB VIII oder Hilfen zur Ein­glie­derung ange­wiesen sind. Im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII besteht die Mög­lichkeit, die öffent­liche Ver­ant­wortung für alle jungen Men­schen ange­mes­sener als bisher wahr­zu­nehmen und deren Teilhabe zu ver­bessern. Diese Chance sollten alle Betei­ligten ergreifen! Die BAG KJS hat gemeinsam mit dem BVkE zen­trale Anliegen zum Reform­prozess des SGB VIII for­mu­liert. Beide Ver­bände appel­lieren in einem Posi­ti­ons­papier für eine inklu­siven Wei­ter­ent­wicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Posi­ti­ons­papier hier runterladen.

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