Ausbau, Qua­lität und Absi­cherung von Schulsozialarbeit

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Ausbau, Qua­lität und Absi­cherung von Schulsozialarbeit

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit hält eine klare gesetz­liche Ver­an­kerung im Kinder- und Jugend­hil­fe­gesetz für über­fällig! Ins­be­sondere das Hand­lungsfeld „Schul­so­zi­al­arbeit“ hat sich als eine besonders intensive und wirksame Form der Koope­ration von Jugend­hilfe und Schule in der Praxis bewährt: An der Schnitt­stelle von Jugend­hilfe und Schule agierend hat die Schul­so­zi­al­arbeit das gesamte System der Hilfe- und Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten im Blick. Gleich­zeitig stehen die sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­kräfte in fach­lichem Aus­tausch und koope­rieren mit Schul­lei­tungen, Lehr­kräften und wei­teren Pro­fes­sionen in der Schule sowie mit Eltern und anderen Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten. Kindern und Jugend­lichen bietet Schul­so­zi­al­arbeit sozi­al­päd­ago­gische Unter­stützung und Begleitung, aber auch Frei­räume und Befä­higung. Aus­gehend von den Bedarfen der Kinder und Jugend­lichen legt die BAG KJS in ihrer Stel­lung­nahme dar: Schul­so­zi­al­arbeit ist ein pro­fes­sio­nelles sozi­al­päd­ago­gi­sches Angebot, das sys­te­ma­tisch und dau­erhaft in jeder Schule bun­desweit zu eta­blieren ist. Hierfür sollte eine eigen­ständige Regelung im SGB VIII eta­bliert und nach­haltige finan­zielle Lösungen rea­li­siert werden.

Quelle: BAG KJS

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