Bil­dungs­be­ratung Garan­tie­fonds Hochschule

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Mit der Bil­dungs­be­ratung Garan­tie­fonds Hoch­schule begleiten wir junge Zuge­wan­derte bei der Vor­be­reitung eines Hoch­schul­stu­diums oder unter­stützen sie darin, eine aka­de­mische Laufbahn in Deutschland fort­zu­setzen. Gemeinsam mit den Rat­su­chenden ent­wi­ckeln wir einen indi­vi­du­ellen Aus­bil­dungsplan und helfen jungen Zuge­wan­derten bei dessen Umsetzung. Geflüchtete und Spätaussiedler*innen können bei der Bil­dungs­be­ratung GF‑H die Zulassung zur För­derung nach den Richt­linien Garan­tie­fonds Hoch­schul­be­reich (RL-​GF‑H) bean­tragen. Vor Ort in den Bera­tungs­stellen prüfen wir, ob ein Sti­pendium möglich ist und ent­scheiden, ob Bewerber*innen für die För­derung zuge­lassen werden.

Wir tragen die bun­desweit zuständige Programm-Koordinierungsstelle.

Die Bil­dungs­be­ratung Garan­tie­fonds Hoch­schule (GF‑H) ist an 21 Stand­orten mit festen Büros ver­treten. An zahl­reichen wei­teren Orten bietet die Bil­dungs­be­ratung GF‑H ihren Service mobil an. Die Bil­dungs­be­ratung GF‑H ist dadurch an mehr als 100 Orten erreichbar.