Stand­punkt zum Reform­gesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Stand­punkt zum Reform­gesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugend­hil­fe­st­ruk­tur­re­form­gesetz (KJHSRG) steht vor der par­la­men­ta­ri­schen Beratung. Der Vor­stand der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Stand­punkt (im Wortlaut):

Gesell­schaft­liche Teilhabe aller jungen Men­schen stärken

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) bedauert, dass die Bun­des­re­gierung mit dem Kinder- und Jugend­hil­fe­stär­kungs­gesetz das Ziel einer inklu­siven Kinder- und Jugend­hilfe für die kom­menden Jahre aufgibt. Wir kri­ti­sieren, dass die Unter­stützung von Jugend­lichen und jungen Men­schen der Kas­senlage in Kom­munen, in Ländern und im Bund unter­liegt. Wir warnen davor, die indi­vi­du­ellen Hilfen zur Erziehung für Jugend­liche und junge Erwachsene teil­weise in sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Wohn­formen zu ver­lagern. Wir appel­lieren an die demo­kra­ti­schen Frak­tionen im Bun­destag, die Kinder- und Jugend­hilfe zu stärken, die Arbeit der Fach­kräfte zu sichern und den jungen Men­schen die Unter­stützung zu garan­tieren, die sie zur gesell­schaft­lichen Teilhabe benötigen.

In einer diversen Gesell­schaft sollen alle glei­cher­maßen teil­haben. Kinder, Jugend­liche und junge Erwachsene mit kör­per­lichen, geis­tigen und see­li­schen Her­aus­for­de­rungen müssen darauf ver­trauen, dass sie wie alle Kinder, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen mit­wirken können – unab­hängig vom Lebens­mit­tel­punkt. Der vor­lie­gende Gesetz­entwurf gibt dieses Ziel auf, wenn er Kom­munen und Ländern über­lässt, einen bun­des­weiten Rahmen nach eigenem Ermessen zu erfüllen. Das wird zu ungleichen Lebens- und För­der­be­din­gungen in Deutschland für die betroffene Gruppe von Kindern, Jugend­lichen, jungen Erwach­senen sowie deren Familien führen.

Wir freuen uns, dass die Poten­ziale der Jugend­so­zi­al­arbeit mit ihren prä­ven­tiven Ange­boten im Sozi­alraum junger Men­schen als Insti­tution durch das Gesetz stärker aner­kannt werden. In der Kon­se­quenz müssen sie stärker und ver­lässlich öffentlich gefördert werden. Die Vor­rang­re­gelung der Jugend­so­zi­al­arbeit für Jugend­liche und junge Erwachsene gegenüber Hilfen zur Erziehung (HzE) lehnen wir dennoch ab. Sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Wohnform (Jugend­wohnen) nach § 13 (3) sind keine Erzie­hungs­hilfe light. Junge Men­schen in der Erzie­hungs­hilfe benö­tigen weiter sozi­al­päd­ago­gisch betreute Wohnformen.

Jugend­wohnen ist ein Unter­stüt­zungs­an­gebot für junge Men­schen, die primär ausbildungs- und arbeits­markt­be­dingt an einem neuen Wohnort auf sich allein gestellt sind und ihren Alltag gestalten (müssen). Zudem richten sich Angebote der Jugend­so­zi­al­arbeit unmit­telbar an die jungen Men­schen, während Adres­saten der Hilfen zur Erziehung die Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten sind. Jugend­so­zi­al­arbeit hat nicht die Bear­beitung eines „Erzie­hungs­de­fizits“ zum Gegen­stand, sondern die gesell­schaft­liche und beruf­liche Inte­gration von jungen Menschen.

Das Gesetz wird in jet­ziger Form gra­vie­rende negative Aus­wir­kungen auf das Jugend­wohnen haben. Es fehlen bereits gegen­wärtig Wohn­plätze für junge Men­schen in Aus­bil­dungs­si­tua­tionen. Und der in der Jugend­so­zi­al­arbeit übliche Per­so­nal­schlüssel würde nicht passen, um junge Men­schen ange­messen erzie­he­risch zu betreuen.

Als Ziel wird for­mu­liert, die Funk­ti­ons­fä­higkeit der Kinder- und Jugend­hilfe nach­haltig sichern zu wollen. Sie soll kri­senfest ihrer Ver­ant­wortung für ein gutes Auf­wachsen von Kindern und Jugend­lichen gerecht werden können. Aus unserer Sicht wird die Wirkung des Gesetzes das Ziel nicht erreichen, sondern die Kinder- und Jugend­hilfe schwächen und tiefer in eine Krise drängen, die seit Jahren durch prekäre Finan­zierung ver­stärkt wird.

Vor­stand der BAG KJS, Sep­tember 2026

Die Stel­lung­nahme als PDF.

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