Reform der Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende: Neue Mög­lich­keiten für junge Men­schen, aber noch nicht der große Wurf

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Reform der Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende: Neue Mög­lich­keiten für junge Men­schen, aber noch nicht der große Wurf

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die neuen Mög­lich­keiten für benach­tei­ligte und beein­träch­tigte Jugend­liche, die durch die SGB II-​Reform geschaffen werden sollen.

Die Beratung wird aus­gebaut; die vor­rangige Ver­mittlung junger Men­schen in Aus­bildung wird fest­ge­schrieben; Schnitt­stellen zu BAB und BAföG werden ent­schärft. Der § 16 h SGB II schafft neue För­der­mög­lich­keiten, die wir begrüßen. Leider aus­ge­blieben, und damit einer der großen Mängel des Reform­vor­habens, ist die Ent­schärfung der Sank­ti­ons­praxis für junge Men­schen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar ver­steckt ver­schärfte Sank­ti­ons­regeln ein­ge­führt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Men­schen immer noch die Gefahr, in die Obdach­lo­sigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetz­geber nachzubessern.

Lesen Sie unsere Stel­lung­nahme zur SGB II Reform

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