Position „Die Reform der Grund­si­cherung jugend­ge­recht gestalten“

Position „Die Reform der Grund­si­cherung jugend­ge­recht gestalten“

In der Position „Die Reform der Grund­si­cherung jugend­ge­recht gestalten“ betont die BAG KJS: Im Mit­tel­punkt der Reform muss stehen, Men­schen zu fördern – ins­be­sondere junge Men­schen. Die vor­rangige Qua­li­fi­zierung für oder in Aus­bildung und Beruf muss vor der Ver­mittlung in Arbeit ange­strebt werden. Leis­tungen müssen gebündelt und derart bereit­ge­stellt werden, dass Teil­leis­tungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kin­der­zu­schläge, Wohngeld) inklu­diert sind. Ver­trauen und Zutrauen des Staates in die Men­schen muss Leit­ge­danke in der Grund­si­cherung sein. 

Junge Men­schen haben das Recht auf einen Sozi­al­staat, der sie in ihren indi­vi­du­ellen Bedarfen fördert, ihre Teilhabe garan­tiert und ihnen ver­lässlich in Not­lagen hilft. Viele junge Men­schen bleiben aus­ge­schlossen, wenn ihre Teilhabe nicht struk­turell gewähr­leistet ist. Eine Reform muss daher stets das Ermög­lichen von Teilhabe sicher­stellen und junge Men­schen befä­higen: damit sie als Sub­jekte handeln und die Gesell­schaft mit­ge­stalten können und nicht als Objekte von Politik behandelt werden. Zu einer so ver­stan­denen Betei­ligung will und wird die BAG KJS auch zukünftig bei­tragen. 

Die Position steht hier als PDF zum Download bereit.

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