Jugend­wohnen

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Das sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Jugend­wohnen ist ein aus­bil­dungs­be­glei­tendes Angebot der Jugend­so­zi­al­arbeit nach § 13 SGB VIII. Unter dem Dach der Jugend­wohn­ein­rich­tungen finden junge Men­schen bis 27 Jahre aus unter­schied­lichen sozialen Kon­texten ein Zuhause, unab­hängig von Her­kunft, Religion und sozialem Status.

Grund­sätzlich gilt, dass alle Bewohner*innen durch das sozi­al­päd­ago­gische Angebot der Ein­rich­tungen des Jugend­wohnens in ihrer Aus­bildung, Per­sön­lich­keits­ent­wicklung und Ver­selb­stän­digung unter­stützt und begleitet werden. Tra­di­tionell ist das Jugend­wohnen ein mobi­li­täts­er­mög­li­chendes Angebot für Aus­zu­bil­dende, die fern der Her­kunfts­fa­milie leben, lernen und arbeiten. Aber auch besondere per­sön­liche Bedarfe und Not­lagen begründen eine Unter­kunft im sozi­al­päd­ago­gisch beglei­teten Jugend­wohnen – unab­hängig vom Wohnort der Herkunftsfamilie.

Im Rahmen der The­men­feld­ver­ant­wortung Jugend­wohnen ist es der BAG KJS ein Anliegen, Jugend­mo­bi­lität zu stärken, rele­vante Gesetz­ge­bungs­pro­zesse aktiv zu begleiten und eine moderne und zukunfts­ge­richtete Wei­ter­ent­wicklung des Jugend­wohnens mit­zu­ge­stalten. Im Fokus stehen für uns dabei die Jugend­lichen und ihre Bedarfe. Her­aus­for­de­rungen, die wir angehen möchten, sehen wir zum Bei­spiel in der inklu­siven Aus­richtung des Jugend­wohnens sowie in den Arbeits­be­reichen Qua­li­täts­ent­wicklung und Nach­hal­tigkeit. Gedanken machen wir uns aber auch über moderne sozi­al­päd­ago­gische Kon­zepte im Jugend­wohnen oder neue Formen des Jugend­wohnens, etwa im länd­lichen Raum. 

Bro­schüre zum

Jugend­wohnen

Das sozi­al­päd­ago­gisch begleitete Jugend­wohnen ist Zuhause und Ruhepol im oft hek­ti­schen Alltag. Jungen Men­schen bietet es Halt und Ori­en­tierung während des Schul­ab­schlusses oder beim Start in die Aus­bildung. Wer möchte, findet im Jugend­wohnen Gemein­schaft. Aber auch Selb­stän­digkeit und Eigen­ver­ant­wortung spielen eine große Rolle.

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