Assis­tierte Aus­bildung fle­xibel, bedarfs­ge­recht und pra­xis­tauglich gestalten

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Assis­tierte Aus­bildung fle­xibel, bedarfs­ge­recht und pra­xis­tauglich gestalten

Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bun­destag die gesetz­liche Ver­an­kerung der Assis­tierten Aus­bildung im SGB III ver­ab­schiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als För­der­instrument befristet bis 2018 in Kraft. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V. hat sich für die Ein­führung dieses Instru­mentes eingesetzt.

Auf­grund der ver­scho­benen Aus­schreibung ver­zö­gerte sich der Maß­nah­me­beginn und der Start der Assis­tierten Aus­bildung (AsA) verlief ins­gesamt unbe­frie­digend. Die Ein­führung erfolgte teil­weise unsys­te­ma­tisch: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größ­ten­teils nicht umge­setzt werden. Daher star­teten die Träger im Spät­sommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten.

Inzwi­schen liegen erste Erkennt­nisse aus der prak­ti­schen Umsetzung der Phasen I und II vor. Auch wenn es für eine abschlie­ßende Bilanz zu früh ist, zeigt sich heute bereits deutlich, das Instrument ist in seiner jet­zigen Form unflexibel.

Um indi­vi­duell beein­träch­tigte und sozial benach­tei­ligte junge Men­schen ohne beruf­liche Erst­aus­bildung aus­rei­chend zu fördern, ist in Phase I und Phase II mehr Fle­xi­bi­lität erfor­derlich. Noch hat sich das neue Instrument in der För­der­land­schaft noch nicht (flä­chen­de­ckend) eta­bliert. Bislang fehlen der erfor­der­liche Bekannt­heitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.

Anlässlich eines Pra­xis­work­shops der Bun­des­agentur für Arbeit zur Umsetzung der AsA hat die BAG KJS Position bezogen und fordert das Instrument fle­xibel, bedarfs­ge­recht und pra­xis­tauglich auszugestalten.

Lesen Sie unser Posi­ti­ons­papier „Assis­tiere Aus­bildung fle­xibel, bedarfs­ge­recht und pra­xis­tauglich gestalten“

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