17. Kinder- und Jugend­be­richt als jugend­po­li­tische Leit­linie nutzen

Man sieht zwei aufgeschlagene Bücher, die leicht übereinander liegen. Im hinteren Buch liegt zudem in der Mitte ein Stift. Im Hintergrund sieht man verschwommen die Buchrücken weiterer Bücher, die nebeneinander stehen.

17. Kinder- und Jugend­be­richt als jugend­po­li­tische Leit­linie nutzen

Die Vor­ha­ben­planung des Bun­des­mi­nis­te­riums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) enthält keine klaren jugend­po­li­ti­schen Ziele. Die Jugend­so­zi­al­arbeit bleibt nahezu unsichtbar. Bun­des­mi­nis­terin Karin Prien kün­digte im Fach­aus­schuss Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bun­des­tages an, die Kinder- und Jugend­hilfe mit einer Wei­ter­ent­wicklung des SGB VIII in den Blick zu nehmen. Dazu solle der künftige 18. Kinder- und Jugend­be­richt einen Beitrag leisten.

Aus Sicht der BAG KJS lohnt sich unbe­dingt, den 17. Kinder- und Jugend­be­richt (17. KJB) poli­tisch und fachlich zu nutzen. Er blickt all­gemein auf die Her­aus­for­de­rungen und Chancen der gegen­wär­tigen Kindheits- und Jugend­phase und die Gesamt­si­tuation der Kinder- und Jugend­hilfe. Ein Son­der­thema rückt er nicht in den Mit­tel­punkt, anders als der 16. Kinder- und Jugend­be­richt, der sich intensiv mit der Poli­ti­schen Bildung befasste.

Geschäfts­führer Tom Urig und Grund­la­gen­re­ferent Michael Scholl haben den 17. KJB aus der Per­spektive der Jugend­so­zi­al­arbeit auf­be­reitet. Denn: Der Bericht sollte für die kom­menden Jahre die Arbeit im Feld der Kinder- und Jugend­hilfe prägen: als Argu­men­ta­ti­ons­hilfe und als Aufgabenbuch.

Aktu­elles Lagebild

Krisen und Ver­än­de­rungs­pro­zesse prägen die Kindheit, die Jugend und das junge Erwach­se­nen­alter derart, dass sie als Schwer­punkte im Bericht deutlich werden. Es geht im 17. KJB um ver­läss­liche Struk­turen, um Fach­kräfte und deren schrump­fende Anzahl. Es geht um Betei­ligung und Demo­kratie. Es geht um Kli­ma­schutz und um die Diver­sität der Gesell­schaft bezogen auf unter­schied­liche Fak­toren: Alter, soziale Klas­sen­zu­ge­hö­rigkeit, Behin­derung, natio-​ethno-​kulturelle Zuge­hö­rig­keiten, Geschlecht und sexuelle Ori­en­tie­rungen sowie Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keiten und Welt­an­schau­ungen. Es geht um Medien und Bildung.

Der Bericht zeichnet ein aktu­elles Bild einer Lebens­phase unter Druck. Er arbeitet heraus, dass die Kinder- und Jugend­hilfe als Unter­stüt­zungs­system zur Per­sön­lich­keits­ent­wicklung und Selbst­wirk­samkeit junger Men­schen eben­falls um Aner­kennung und Per­spektive kämpfen muss – in der Gesell­schaft und bei den jungen Men­schen. Er appel­liert an die Ver­ant­wortung von Politik auf allen föde­ralen Ebenen, an Zivil­ge­sell­schaft, Wis­sen­schaft und Wirt­schaft sowie an die jungen Men­schen selbst, im Mit­ein­ander nach Lösungen für Her­aus­for­de­rungen zu suchen und Chancen zu nutzen.

Glie­derung und Schwerpunkte

Die Aus­füh­rungen zur Kinder- und Jugend­hilfe all­gemein, zur Jugend­so­zi­al­arbeit und die Schul­so­zi­al­arbeit werden dar­aufhin betrachtet, welche Diskussions- oder Hand­lungs­be­darfe für die BAG KJS und ihre Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tionen aus der Analyse der Berichts­kom­mission und ihren Emp­feh­lungen ent­stehen. Für eine katho­lische Orga­ni­sation ist auch der Blick auf die Aus­sagen im Kapitel Welt­an­schauung wichtig. Grund­sätzlich geht es auch um die Struk­turen und die Fachkräfte.

Im zweiten Teil geht es um Themen und Inhalte, die für die Jugend­so­zi­al­arbeit (und die Schul­so­zi­al­arbeit) relevant sind. Konkret vor allem um Betei­ligung, Demo­kratie und poli­tische Bildung – mit einem Exkurs zur Medi­en­bildung. Relevant ist die wach­sende Diver­sität der Gesell­schaft, mit der die Jugend­so­zi­al­arbeit ebenso umgehen muss wie mit den Folgen von Flucht und Ein­wan­derung – ein Arbeits­schwer­punkt der Beratung durch die Jugend­mi­gra­ti­ons­dienste. Bil­dungs­ge­rech­tigkeit ist für die Jugend­so­zi­al­arbeit in jeder Hin­sicht ein Thema, unter anderem durch die Kern­auf­gaben im Übergang von der Schule in Aus­bildung und Beruf oder durch die schul­be­zogene Jugend­so­zi­al­arbeit. Der sozial-​ökologische Wandel ist als not­wen­diger, gegen­wär­tiger und künf­tiger Prozess für die Jugend­so­zi­al­arbeit ebenso relevant.

Die Kinder- und Jugend­hilfe grundsätzlich

Die Kinder- und Jugend­hilfe ist laut Bericht aus unter­schied­lichen Gründen an der Grenze ihrer Belast­barkeit: Den gesetz­lichen Anspruch, ALLEN Kindern, Jugend­lichen und jungen Men­schen not­wendige Unter­stützung zu geben, kann sie kaum erfüllen. Es fehlen finan­zielle (u. a. staat­liche För­derung durch unter­schied­liche föderale Ebenen) und per­so­nelle (Fach­kräfte) Res­sourcen. Obwohl es einen Aufbau an Kapa­zi­täten (För­derung und Per­sonal, ins­be­sondere im Bereich Kin­der­ta­ges­stätten und Ganz­tags­an­gebote) gab, über­steigt der Bedarf junger Men­schen an Unter­stützung bereits akut die Leis­tungs­fä­higkeit der Strukturen.

Die Bun­des­re­gierung nimmt in ihrer Stel­lung­nahme diese Sorgen sehr ernst und stimmt der Kom­mission darin zu, dass es der Gesell­schaft „nicht aus­rei­chend gelingt, (…) Res­sourcen so zugänglich zu machen und zu ver­teilen, dass alle Kinder, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen glei­cher­maßen för­der­liche und sozial gerechte Bedin­gungen des Auf­wachsens erfahren“ (vgl. 17. KJB, Seite 5, siehe auch Kapitel 1.3).

Benötigt werden demnach ver­trau­ens­würdige Rah­men­be­din­gungen und starke wie resi­liente Struk­turen. Dafür müssen Politik und Gesell­schaft gemeinsam Sorge tragen.

Die Kinder- und Jugend­hilfe selbst ist gefordert, jungen Men­schen „ver­trau­ens­würdige Bedin­gungen des Auf­wachsens“ zu bieten. Die Kom­mission for­mu­liert zehn Leit­linien zum Erreichen von Ver­trau­ens­wür­digkeit und Ver­läss­lichkeit, indem die Kinder- und Jugendhilfe

  • sich als zuständig für alle jungen Men­schen und Familien ver­steht, aber nicht für alle gesell­schaft­lichen Probleme,
  • sich am Recht auf gewalt­freies Auf­wachsen orientiert,
  • ver­ant­wortlich ist für Par­ti­zi­pation und junges Enga­gement fördert,
  • ihr Handeln an der Vielfalt des Jung­seins und Auf­wachsens aus­richtet und offensiv für die Teilhabe aller jungen Men­schen eintritt,
  • eine ver­läss­liche Infra­struktur für junge Men­schen bietet und diese auch einfordert,
  • viel­fältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeit­ge­berin zu sein,
  • wis­sen­schafts­ba­siert handelt und auf­ge­schlossen für neue Erkennt­nisse ist,
  • die Digi­ta­li­sierung begleitet und ihre Poten­ziale kri­tisch reflektiert,
  • eine demo­kra­tie­stär­kende Inter­es­sen­ver­tretung junger Men­schen ist und
  • kli­ma­ge­recht ist.

Als Teil der Kinder- und Jugend­hilfe gilt das für die Jugend­so­zi­al­arbeit gleichermaßen.

Die Jugend­so­zi­al­arbeit im 17. Kinder- und Jugendbericht

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit stellt der Bericht heraus, dass die Defi­nition der Ziel­gruppe kri­tisch zu dis­ku­tieren ist. Auftrag laut Sozi­al­gesetz für die Jugend­so­zi­al­arbeit ist, schu­lische, beruf­liche und gesell­schaft­liche Teilhabe junger Men­schen zu fördern, die als beein­trächtigt und/​oder sozial benach­teiligt gelten. Benach­tei­ligung und Beein­träch­ti­gungen sind jedoch relative Kate­gorien, die viel­fältige Ursachen haben können. Unab­hängig von der kon­kreten Art der Unter­stützung der ent­spre­chenden jungen Men­schen heißt es im Bericht: Das Ziel der Jugend­so­zi­al­arbeit ist, Aus­gren­zungs­me­cha­nismen ent­ge­gen­zu­wirken und Teil­ha­be­chancen aller jungen Men­schen in einer diversen Gesell­schaft zu ver­bessern (vgl. 17. KJB, Seite 67).

Kri­tisch zu reflek­tieren ist, ob und wie die Angebote der Jugend­so­zi­al­arbeit selbst Benach­tei­ligung repro­du­zieren. Die Kom­mission emp­fiehlt: Es bedarf einer Arbeits­weise, die das Lebens­umfeld der jungen Men­schen ein­be­zieht und Ent­wick­lungs­räume schafft. Es braucht hierfür hand­lungs­ori­en­tiertes Wissen über Migration, Diver­sität und Dis­kri­mi­nierung, um junge Men­schen gewinnen und stärken zu können (vgl. 17. KJB, Seite 67).

Schul­so­zi­al­arbeit

Als ein Wir­kungsfeld der Jugend­so­zi­al­arbeit wird die Schul­so­zi­al­arbeit eigens im Bericht betrachtet. Die Kom­mission kon­sta­tiert: Die Schul­so­zi­al­arbeit könne eine Schar­nier­funktion zwi­schen Kinder- und Jugend­hilfe und Schule ein­nehmen. Zugleich lasse sich ihr Pro­fil­verlust und die zu große Annä­herung an schu­li­sches Lernen kri­ti­sieren: Schul­so­zi­al­arbeit sollte nicht zum „bil­ligen Dienst­leister“ der Schule werden.

Not­wendig sei ein kon­kretes Profil und ein klarer Auftrag. Derzeit ringe Schul­so­zi­al­arbeit noch um ihre Rolle im mul­ti­pro­fes­sio­nellen Gefüge innerhalb (etwa mit Lehr­kräften) und außerhalb der Schulen. Neben der genauen Klärung der Ange­bots­struk­turen fehle es an einer aus­ge­prägten Datenlage zur Schul­so­zi­al­arbeit. Komplex ist die Frage der Ver­ant­wortung und der Finan­zierung im föde­ralen Gefüge; der Bund kann wenig Ein­fluss auf das Hand­lungsfeld nehmen, Länder und Kom­munen sind zen­trale Akteure (vgl. 17. KJB, Seite 67).

Religion und Weltanschauung

Für junge Men­schen scheinen reli­giöse und welt­an­schau­liche Bezugs­systeme eine Bedeutung als Ori­en­tie­rungs­punkte im Auf­wachsen zu haben. Die Religion geht durch Tran­szendenz über das dies­seitige, welt­liche und damit über die Welt­an­schauung hinaus. Die Kom­mission stellt jedoch fest: Belastbare Daten zu spi­ri­tu­ellen Vor­stel­lungen und Ver­or­tungen junger Men­schen liegen kaum vor, ebenso wenig wie zu welt­an­schau­lichen Grund­hal­tungen. Ein Aspekt wird dennoch in Studien her­aus­ge­ar­beitet: Das Reli­giöse löst sich vom Insti­tu­tio­nellen (religiös geprägten Struk­turen wie etwa Kirchen) und wird im Indi­vi­du­ellen zum Spi­ri­tu­ellen oder Eso­te­ri­schen. Für katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit kann das bedeuten, durchaus die reli­giöse Wer­te­basis in der Arbeit mit jungen Men­schen her­aus­zu­stellen und nicht zu ver­schweigen. Innerhalb der Kirche sollte für eine Jugend­pas­toral geworben werden, die jungen Men­schen ein Angebot macht – ohne die insti­tu­tio­nelle Zuge­hö­rigkeit als Maßstab und Ziel zu definieren.

Ver­läss­liche Strukturen

Kinder- und Jugend­hilfe ist laut Bericht sys­tem­re­le­vanter Bestandteil des Auf­wachsens junger Men­schen. Gerade in der unbe­stän­digen glo­balen Lage sowie den viel­fäl­tigen indi­vi­du­ellen Her­aus­for­de­rungen bei jungen Men­schen müssen Struk­turen ver­lässlich bestehen und Ver­trauen schaffen.

Damit dies gelingt, benö­tigen Struk­turen selbst ver­läss­liche Rah­men­be­din­gungen. In der Rea­lität müssen Träger der Kinder- und Jugend­hilfe – ins­be­sondere die freien Träger – jedoch zahl­reiche büro­kra­tische Hürden nehmen, zeitlich ver­zö­gerte Zuwen­dungs­be­scheide ertragen oder zusätzlich Eigen­mittel ein­bringen. Die Kom­mission kon­sta­tiert: Pro­jek­titis und das Jähr­lich­keits­prinzip leisten keinen Beitrag zum Aufbau einer ver­läss­lichen Infra­struktur für die Adressat*innen (junge Men­schen, Koope­ra­ti­ons­partner, Netz­werke) und zur Bindung von Fach­kräften an die Jugend­hilfe und ihre Organisationen.

Die Finan­zierung der Struk­turen erfolgt zudem durch Bund, Länder und – besser oder – Kom­munen. In vielen Fällen ist eine sub­sidiär ergän­zende Finan­zierung aus­ge­schlossen. Föderal höhere Ebenen können mit Modell­pro­jekten Impulse setzen. Die Kom­mission rät: Die För­derung von Modell­pro­jekten sollte stets eine Trans­fer­stra­tegie beinhalten, die sicher­stellt, dass Inno­va­tionen in die Regel­struk­turen inte­griert werden (vgl. 17. KJB, Seite 79).

Mit Blick auf ihre innere Struktur ist die Kinder und Jugend­hilfe zudem sehr viel­fältig. Das Sub­si­dia­ri­täts­prinzip gibt eine Gesamt­ver­ant­wortung des öffent­lichen Trägers vor, die gemäß § 4 SGB VIII freie Träger in ihrer Selbst­stän­digkeit fördert und stärkt. Die Kom­mission stellt fest: Das zweite Prinzip zielt auf eine mög­lichst breite Plu­ra­lität von Trägern, damit Adressat*innen gemäß ihrem Wunsch- und Wahl­recht (§ 5 SGB VIII) zwi­schen unter­schied­lichen Trägern wählen können. Ein Überhang an anbie­tenden Trägern ist gesetzlich gewollt. Fraglich bleibt jedoch, ob die Trä­ger­plu­ra­lität die Diver­sität der in Deutschland lebenden Bevöl­kerung wirklich abdecken kann. (vgl. 17. KJB, Seite 61). Innerhalb der Trä­ger­land­schaft sind die frei-​gemeinnützigen Träger (mit rund zwei Dritteln der Fach­kräfte) zen­trale Akteure, frei-​nichtgemeinnützige Träger (etwa 4 Prozent der Fach­kräfte) erheben gleichwohl Ansprüche. (vgl. 17. KJB, Seite 61)

Der Bericht stellt mit Blick auf die freien Träger zudem heraus: Die Kinder- und Jugend­hilfe benötige starke freie Träger. Sie spielen eine ent­schei­dende Rolle in der Bereit­stellung von Diensten und Unter­stützung, weil sie oft fle­xibler auf die Bedürf­nisse der Adressat*innen reagieren können und dabei helfen, Rechts­an­sprüche und objektive Ver­pflich­tungen durch­zu­setzen und in Wahr­nehmung ihrer anwalt­schaft­lichen Rolle bei Bedarf gegen Miss­stände in der Praxis der Kinder- und Jugend­hilfe vor­gehen (vgl. 17. KJB, Seite 77).

Die Bun­des­re­gierung betont in ihrer Stel­lung­nahme zum Bericht, dass eine zukunfts­feste Kinder- und Jugend­hilfe Aufgabe des Bundes im Zusam­men­spiel mit Ländern, Kom­munen, Trägern und Ein­rich­tungen, Fach­kräften und Adressat*innen sei. Die Kom­mission warnt des­wegen, dass Gegenwart und Zukunft junger Men­schen die denkbar schlech­testen Zeiten für fis­ka­lische Beschrän­kungen sind. Die Kinder- und Jugend­hilfe selbst sei aller­dings ebenso gefordert, besser zu werden, als sie aktuell ist. (vgl. 17. KJB, Seite 43)

Aus Sicht der BAG KJS folgt daraus, dass von einer der genannten insti­tu­tio­nellen Ebene eine Initiative not­wendig ist, einen wirk­samen Dialog zur ver­läss­lichen Absi­cherung der Kinder- und Jugend­hilfe zu gestalten. Vor dem Hin­ter­grund des Sozi­al­ge­setzes als Rahmen sollte die Ver­ant­wortung beim Bund als höchste sub­si­diäre Ebene liegen, diesen Dialog zu gestalten.

Her­aus­for­derung Fachkräftemangel

Als gegen­wärtige und künftige Krise nennt der Bericht den Fach­kräf­te­mangel in der Kinder- und Jugend­hilfe. Er führe bereits zu Ein­schrän­kungen in der Ange­bots­vielfalt und beein­trächtige die Qua­lität von Bildung, Betreuung, Schutz und Par­ti­zi­pation – somit von ele­men­taren Kinderrechten.

Die für die Kinder- und Jugend­hilfe rele­vanten Berufe belegen Platz eins und zwei im Ranking für Berufe mit den größten Fach­kräf­te­lücken. Die Berufs­gruppe der Sozi­al­arbeit und Sozi­al­päd­agogik wies im Jah­res­durch­schnitt 2021/​2022 mit 20.600 offenen Stellen die größte Lücke auf. Die Fach­kräf­te­lücke in der Kin­der­ta­ges­be­treuung und ‑erziehung folgte mit knapp 20.500 Stellen. Diese Lücke sorgt für beim bestehenden Per­sonal für Erschöpfung und hohe Belastung. (vgl. 17. KJB, Seite 63)

Zudem ver­ändert sich die Arbeitswelt. Neben der Arbeit mit den jungen Men­schen wächst die Büro­kratie durch Doku­men­tation der Pro­zesse und Nachweis von För­der­mit­tel­ver­wendung. Der Bedarf an Aus- und Wei­ter­bildung steigt durch neue gesetz­liche Rege­lungen und Schnitt­stellen zu anderen Rechtskreisen.

Not­wendig ist laut Kom­mission, für Stu­di­en­gänge der Sozi­al­arbeit, der Sozi­al­päd­agogik und Erzie­hungs­wis­sen­schaft ebenso zu werben wie für ent­spre­chende Aus­bil­dungs­berufe oder Quer­ein­stiege. Not­wendig sind dazu Kon­zepte zur Pra­xis­an­leitung. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob Quer­ein­stiege ins­gesamt als (kurz­fris­tiger) Gewinn oder als dau­er­hafte Belastung des Kinder- und Jugend­hil­fe­systems anzu­sehen sind (vgl. 17. KJB, Seite 62).

Ein Lösungs­ansatz zur Ent­lastung des Feldes liegt in der Mul­ti­pro­fes­sio­na­lität. Sie ist eine Chance zur Aus­dif­fe­ren­zierung von Wissen und zur Stei­gerung von Kom­pe­tenzen (vgl. 17. KJB, Seite 62). Die Kom­mission bilan­ziert: Die Ver­säulung der Pro­blem­be­ar­beitung wird zunehmend kri­ti­siert. Es ergibt sich die Her­aus­for­derung, Lösungen ganz­heitlich, inte­grativ und auf­ein­ander abge­stimmt zu entwickeln.

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Die Folgen des Fach­kräf­te­mangels müssen bewertet und ent­spre­chende Stra­tegien ent­wi­ckelt werden: Welche Angebote sind zentral? Auf welche Angebote muss sich die Jugend­so­zi­al­arbeit fokus­sieren? Wie lässt sich Beratung/​Begleitung weiterentwickeln?

Ver­ant­wortung für eine starke Demokratie

Junge Men­schen selbst zeigen ein großes Interesse an poli­ti­schen Themen, fühlen sich aber oft unzu­rei­chend ein­be­zogen. Das ver­stärkt ihre Skepsis gegenüber dem Funk­tio­nieren der Demo­kratie in Deutschland, kon­sta­tiert die Kom­mission und ver­weist auf zahl­reiche Studien, unter anderem die Shell-​Jugendstudie aus dem Jahr 2024.

„Um Demo­kratie ange­messen zu fördern und allen Formen von Demokratie- und Men­schen­feind­lichkeit etwas ent­ge­gen­zu­setzen, sind demo­kra­tische Erleb­nisse für die Kinder und Jugend­lichen essen­ziell; Mit­be­stimmung und Selbst­wirk­samkeit im geschützten Raum der Kinder- und Jugend­hilfe tragen dazu bei“, stellt die Kom­mission fest (vgl. 17. KJB, Seite 76).

Daraus folgt, was im Bericht als Leit­linie for­mu­liert ist: „Die Kinder- und Jugend­hilfe muss aktiv demo­kra­tische Bildung fördern und jungen Men­schen die Mit­wirkung an der (Kinder- und Jugend-) Politik ermög­lichen. Es ist wichtig, dass junge Men­schen durch par­ti­zi­pative Bil­dungs­an­gebote Selbst­wirk­samkeit erfahren und sich demo­kra­tische Werte aneignen können“ (vgl. 17. KJB, Seite 80). Zugleich muss sich aus Sicht der Kom­mission die Kinder- und Jugend­hilfe kinder- und jugend(hilfe)politisch ein­mi­schen. Zur politisch-​inhaltlicher Neu­tra­lität sei sie explizit NICHT verpflichtet.

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Sie sollte Kon­zepte und Angebote für demo­kra­tische Bildung ent­wi­ckeln, durch die junge Men­schen erfahren, dass sie gehört, ernst genommen und vor allem ernsthaft beteiligt werden. Sie sollte sich mit den Her­aus­for­de­rungen durch die Ver­breitung von Ver­schwö­rungs­mythen und Falsch­in­for­ma­tionen, ins­be­sondere über soziale Medien, intensiv beschäf­tigen. Sie sollte aktiv Dis­kri­mi­nie­rungs­formen ent­ge­gen­wirkt und einen inklu­siven Ansatz kon­se­quent verfolgen.

Demo­kra­tische Bildung ist darüber hinaus dann erfolg­reich, wenn Ver­ant­wortung über­tragen und Macht geteilt wird. Innerhalb der Maß­nahmen bedeutet das ein Umdenken – zumal die jungen Men­schen im Kontext der Jugend­so­zi­al­arbeit mul­tiple Her­aus­for­de­rungen zu bewäl­tigen haben. Sie des­wegen von Demo­kra­tie­bildung und Mit­wirkung fern­zu­halten, ist ein pro­ble­ma­ti­scher Ansatz (vgl. 17. KJB, Seite 57)

In der Position Gute Lebens­per­spek­tiven für junge Men­schen (https://www.bagkjs.de/position-gute-lebensperspektiven-fuer-junge-menschen/) hat die Mit­glie­der­ver­sammlung der BAG KJS im Mai 2023 den Anspruch bereits formuliert.

Weil für die Jugend­hilfe ins­gesamt gilt, dass Fach­kräfte in ihrer Rolle als demo­kra­tische Vor­bilder gestärkt und in der poli­ti­schen Bildung qua­li­fi­ziert werden, ent­stehen Synergien.

Medi­en­bildung entwickeln

Digitale Sou­ve­rä­nität hat bereits und wird noch stärker eine zen­trale Bedeutung in der Ent­wick­lungs­phase junger Men­schen spielen. Digital sou­ve­ränes Handeln ist einer­seits an indi­vi­duelle Vor­aus­set­zungen gebunden, nämlich eine hin­rei­chende Medi­en­kom­petenz der Person, und ande­rer­seits an die Bereit­stellung ent­spre­chender Tech­no­logien und Pro­dukte. Zugleich bieten digitale Räume Mög­lich­keiten für demo­kra­ti­sches und zivil­ge­sell­schaft­liches Enga­gement. Sie werden jedoch auch für Hass­reden, rechte Hetze und demo­kra­tische Desta­bi­li­sierung miss­braucht. (vgl. 17. KJB, Seite 105 ff.)

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Sie muss digitale Räume anbieten und junge Men­schen in diesen Räumen begleiten. Das ist keine zusätz­liche Aufgabe, sie wird im Ide­alfall in die bestehenden Angebote eingewoben.

Diver­sität als Chance

Die Berichts­kom­mission stellt fest: Die bun­des­deutsche Bevöl­kerung war in Bezug auf die Kate­gorien Alter, soziale Her­kunft, Behin­derung, natio-​ethno-​kulturelle Zuge­hö­rigkeit, Geschlecht, sexuelle Ori­en­tierung, Religion und Welt­an­schauung his­to­risch betrachtet immer schon divers. Sie betont aber auch: Die Tat­sache einer seit jeher diversen Zusam­men­setzung der deut­schen Gesell­schaft führt noch nicht auto­ma­tisch dazu, dass diese Diver­sität gesell­schafts­po­li­tisch auch akzep­tiert wird (vgl. 17. KJB, Seite 115).

Diver­sität ist laut Bericht Resultat von sozial her­ge­stellten Dif­fe­ren­zie­rungen. Kri­tisch zu reflek­tieren ist, dass diese Dif­fe­ren­zierung zu unter­schied­licher gesell­schaft­licher Teilhabe führt (vgl. 17. KJB, Seite 111). Denn hinter der Diver­sität und der jewei­ligen Zuordnung zu einer Gruppe mit bestimmten Merk­malen stehen auch Wer­te­systeme, Normen und Ver­hal­tens­weisen (auch „sozialer Habitus“ genannt), die wesentlich für den Zugang zu Res­sourcen wie etwa Netz­werke, Ver­mögen, Bildung und gesell­schaft­liche Macht sind (vgl. 17. KJB, Seite 113).

Der 17. Kinder- und Jugend­be­richt reflek­tiert Diver­sität zum einen in der objek­tiven Zusam­men­setzung der bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Bevöl­kerung und stellt fest, dass Deutschland eine diverse Gesell­schaft ist. Zum anderen fokus­siert der Bericht auch Selbst­bilder und sich wan­delnde Normen der bun­des­deut­schen Bevöl­kerung zum Thema Diver­sität. Wie Men­schen zusammen, mit­ein­ander und neben­ein­ander leben, ermög­licht und limi­tiert ihre Per­spek­tiven auf die bis­herige, gegen­wärtige und zukünftige Ent­wicklung der Gesell­schaft. Umge­kehrt ermög­lichen und limi­tieren sub­jektive Per­spek­tiven das Zusammen‑, Miteinander- und Neben­ein­an­der­leben einer Gesell­schaft in Ver­gan­genheit, Gegenwart und Zukunft aber auch (vgl. 17. KJB, Seite 112)

Diver­sität wirkt in unter­schied­lichen Dimen­sionen und Bereichen, etwa bei Bil­dungs­ge­rech­tigkeit, sozialem Status und Ein­kommen, bei man­gelnder Reprä­sen­tation in der öffent­lichen Ver­waltung, Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit oder in der poli­ti­schen Bedeutung von Gruppen (zum Bei­spiel die Jungen in der alternden Gesell­schaft). Folge sind Her­aus­for­de­rungen wie Adul­tismus oder Klassismus.

Die natio-​ethno-​kulturelle Diver­sität in Deutschland spielt eine zen­trale Rolle bei gegen­wär­tiger und zukünf­tiger Zu- und Ein­wan­derung. Die Kom­mission stellt fest: Es sei bereits jetzt zu einem offe­neren und selbst­ver­ständ­lichen Umgang mit der Tat­sache zu raten, dass alle in Deutschland lebenden Men­schen in einer Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft leben. Das sei äußert relevant zur Sicherung des all­ge­meinen Wohl­stands und für die Auf­recht­erhaltung zahl­reicher sys­tem­re­le­vanter Beschäf­ti­gungs­sek­toren in Deutschland (vgl. 17. KJB, Seite 112 ff).

In ihren Emp­feh­lungen ver­bindet die Kom­mission das Auf­wachsen in Vielfalt mit Chancen. Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Sie sollte die bestehende Diver­sität bei den Jugend­lichen in den Maß­nahmen der Jugend­so­zi­al­arbeit reflek­tieren und als Stärke begreifen. Die Merkmale, die durch Alter, soziale Her­kunft, Behin­derung, natio-​ethno-​kulturelle Zuge­hö­rigkeit, Geschlecht, sexuelle Ori­en­tierung, Religion und Welt­an­schauung bestehen, sollten als Stärken gefördert und weniger als Defizite kom­pen­siert werden.

Flucht und Einwanderung

Der Bericht fordert dazu auf, die glo­balen Flucht­be­we­gungen als Rea­lität anzu­er­kennen und als Antwort migra­ti­ons­freund­liche Ansätze zu ver­folgen. Inte­gration wird von der Kom­mission als ein beid­sei­tiger Prozess ver­standen, der Anpas­sungen sowohl von der Gesell­schaft als auch von Geflüch­teten ver­langt. Es bleibe eine Her­aus­for­derung, Vor­ur­teile abzu­bauen und eine offene, inte­grative Politik zu fördern, die die Bei­träge und Bedürf­nisse aller Men­schen berück­sichtigt (vgl. 17. KJB, Seite 48)

Junge Geflüchtete und Men­schen mit Ein­wan­de­rungs­ge­schichte stehen oft vor büro­kra­ti­schen Hürden und erleben all­täg­liche Dis­kri­mi­nierung: lange War­te­zeiten in behörd­lichen Ver­fahren und Schwie­rig­keiten beim Zugang zu grund­le­genden Dienst­leis­tungen. Sie benö­tigen bes­serer Unter­stützung und Aner­kennung ihrer spe­zi­ellen Bedürfnisse.

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Sie kann gemeinsam mit den jungen Men­schen das Jungsein in der Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft beschreiben und daraus Kon­se­quenzen for­mu­lieren; zum Bei­spiel ein Ende der mono­lin­gualen (deutsch), öffent­lichen Insti­tu­tionen. Deutschland ist eine Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft und wird zunehmend geprägt durch eine natio-​ethno-​kulturelle Vielfalt. Jugend­so­zi­al­arbeit sollte sich auch dafür ein­setzen, dass Ein­wan­derung in der Jugend­hil­fe­planung ernst genommen wird.

Bil­dungs­ge­rech­tigkeit und soziale Gerech­tigkeit erreichen

Die Berichts­kom­mission kri­ti­siert das Spie­gelbild einer Gesell­schaft, die über erheb­liche Res­sourcen zur Gestaltung gerechter Teil­ha­be­be­din­gungen des Auf­wachsens junger Men­schen verfügt, der es aber nur unzu­rei­chend gelingt, diese Res­sourcen so zugänglich zu machen und zu ver­teilen, dass alle Kinder, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen glei­cher­maßen för­der­liche und sozial gerechte Bedin­gungen des Auf­wachsens erfahren.

Das Auf­wachsen in Vielfalt eröffnet laut Kom­mission auf der einen Seite zahl­reiche Chancen selbst­be­stimmter Lebens­ent­würfe und Lebens­praxen. Auf der anderen Seite führen alters­be­zogene Dif­fe­ren­zie­rungen, soziale Klas­sen­zu­ge­hö­rigkeit, Behin­derung, natio-​ethno-​kulturelle Zuge­hö­rig­keiten, das Geschlecht und sexuelle Ori­en­tie­rungen sowie Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keiten und Welt­an­schau­ungen wei­terhin zu stig­ma­ti­sie­renden Zuschrei­bungen und sozialen Benach­tei­li­gungen. Dis­pa­ri­täten spiegeln sich zudem in der ungleichen Ver­teilung von Infra­struktur, Dienst­leis­tungen und den damit ver­bun­denen Kosten. Sie zeigen klar sozio­öko­no­mische Unter­schiede der Bevölkerung.

Bezogen auf das Bil­dungs­system wird deutlich: Es ist reform­be­dürftig. Wis­sen­schaft und Praxis fordern rea­lis­ti­schere Lehr­pläne sowie eine ganz­heit­liche Betrachtung von Bildung, die per­sön­liche Ent­wicklung und gesell­schaft­liche Inte­gration ein bezieht. Sie schlagen vor, Lehr­in­halte um Themen wie Diver­sität und psy­chische Gesundheit zu erweitern. Besonders her­vor­ge­hoben wird die Ver­dichtung der Lehr­in­halte, die zu erhöhtem Leis­tungs­druck und Stress führt, und die finan­zielle Unsi­cherheit durch unzu­rei­chende Aus­bil­dungs­ver­gü­tungen (vgl. 17. KJB, Seite 53)

Unter anderem durch den Stress, den das Bil­dungs­system ver­ur­sacht, wird die psy­chische Gesundheit junger Men­schen beein­trächtigt. Hinzu kommen finan­zielle Unsi­cher­heiten – nicht zuletzt ange­sichts einer geringen Unter­stützung (etwa durch Bürger*innen-Geld, BAföG oder niedrige Aus­bil­dungs­löhne). Unum­stritten ist laut Kom­mission: Die Covid-​19-​Pandemie hat diese zuvor schon bestehenden Pro­bleme noch ver­stärkt (vgl. 17. KJB, Seite 50).

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Ein starkes Enga­gement gegen Armut junger Men­schen ist ein wich­tiger Teil der poli­ti­schen Arbeit. Die Grund­satz­frage der Gerech­tigkeit gehört auf die poli­tische Agenda der Jugend­so­zi­al­arbeit, denn sie betrifft vor­wiegend die jungen Men­schen in schwie­rigen Lebenslagen.

Kli­ma­schutz ernst nehmen

Seit über 50 Jahren warnt der Club of Rome vor den „Grenzen des Wachstums“ und den damit ver­bun­denen Kli­ma­ri­siken. Bis heute haben die Erkennt­nisse der Wis­sen­schaft weder national noch inter­na­tional zum spür­baren Umsteuern durch Politik und Gesell­schaft geführt. Junge Men­schen haben in der glo­balen Bewegung Fridays for Future und deren nach­fol­genden Pro­test­formen den Hand­lungs­bedarf deutlich for­mu­liert. Gleichwohl debat­tiert auch die Kinder- und Jugend­hilfe wenig über Kli­ma­ge­rech­tigkeit oder Suffizienz.

Dabei führt der Kli­ma­wandel nach­weislich zusätzlich zur Ver­schärfung von Unge­rech­tig­keiten in den (Über-)Lebenschancen; nicht nur im inter­na­tio­nalen Ver­gleich zwi­schen unter­schied­lichen Ländern, sondern auch zwi­schen unter­schied­lichen Regionen in Deutschland und zwi­schen ver­schie­denen Bevöl­ke­rungs­gruppen (vgl. 17. KJB, Seite 102).

Die Kom­mission arbeitet heraus, dass mit der Ver­schärfung von sozialer Ungleichheit Prak­tiken des Kli­ma­ras­sismus bzw. des Kli­ma­klas­sismus ver­bunden sind. Die gesell­schaft­liche Ver­teilung von Belas­tungen ist durch den Kli­ma­wandel sowie durch Klimaschutz- und Kli­ma­an­pas­sungs­maß­nahmen ungleich – Lebens­räume von Min­der­heiten oder Benach­tei­ligten sind besonders betroffen (vgl. 17. KJB, Seite 102).

Für die Jugend­so­zi­al­arbeit bedeutet das: Kli­ma­schutz und Kli­ma­ge­rech­tigkeit sind Themen in Gegenwart und Zukunft, mit der sich Fach­kräfte aus­ein­an­der­setzen müssen. Der Kli­ma­wandel ist unter anderem Flucht­grund für junge Men­schen, die nach Europa ein­wandern. Er wirkt auf die Trans­for­mation der Wirt­schaft und damit der Berufs- und Arbeitswelt. Er hat Kon­se­quenzen für das soziale Mit­ein­ander, denn Kli­ma­folgen wirken besonders auf junge Men­schen in schwie­rigen Lebens­lagen (Ernährung, Mobi­lität, Wohn- und Sozi­alraum, Gesundheit).

Ein Auftrag der Berichtskommission

Die Berichts­kom­mission stellt fest: „Es gehört zur Geschichte und Gegenwart der Kinder- und Jugend­hilfe selbst, dass sie sich fachlich, nor­mativ und (sozial)politisch zu Ver­tei­lungs­fragen, zur Gerech­tigkeit zwi­schen Gene­ra­tionen, zu Benach­tei­li­gungen auf­grund geschlecht­licher Ori­en­tie­rungen, zu Ungleich­heiten auf­grund von sozialer Her­kunft und Armut, zu Dis­kri­mi­nie­rungen im Kontext von grup­pen­be­zo­gener Men­schen­feind­lichkeit ver­halten muss. Ihr Auftrag, positive Lebens­be­din­gungen für junge Men­schen und ihre Familien sowie eine kinder- und fami­li­en­freund­liche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, ist ohne ent­spre­chende kinder- und jugend­po­li­tische Posi­tio­nie­rungen, ohne Leis­tungen, die zumindest die Folgen sozialer Benach­tei­ligung bewäl­tigbar machen, nicht ein­zu­lösen“ (vgl. 17. KJB, Seite 133).

Fach­liche Ansprechpersonen:

Tom Urig (Geschäfts­führer) und Michael Scholl (Grund­la­gen­re­ferent)

Der Fach­beitrag steht hier als bar­rie­re­freies PDF zum Download zur Verfügung.

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