Schul­so­zi­al­arbeit in Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe!

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Schul­so­zi­al­arbeit in Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe!

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V., der Deutsche Cari­tas­verband e. V. (DCV) und IN VIA Katho­li­scher Verband für Mädchen- und Frau­en­so­zi­al­arbeit – Deutschland e. V. plä­dieren für eine klare Zustän­digkeit der Kinder- und Jugend­hilfe für Schul­so­zi­al­arbeit. Das Angebot muss endlich dau­erhaft abge­si­chert werden.

Die Schul­so­zi­al­arbeit bietet Kindern und Jugend­lichen sozi­al­päd­ago­gische Unter­stützung und Hil­fe­stellung in allen schu­li­schen und per­sön­lichen Pro­blem­lagen. Schul­so­zi­al­arbeit ist ein bewährtes eigen­stän­diges und pro­fes­sio­nelles Angebot, das regelhaft in Schulen ver­ortet sein sollte. Auch rechtlich leitet sich Schul­so­zi­al­arbeit aus dem Kinder- und Jugend­hil­fe­gesetz (SGB VIII) ab und sollte dort auch explizit ver­ankert werden.

Schul­so­zi­al­arbeit wird mitt­ler­weile zwar in allen Bun­des­ländern und Schul­formen ange­boten, aber weitaus nicht an jeder Schule. Schon lange fordern die Ver­bände der Jugend­so­zi­al­arbeit die flä­chen­de­ckende Ver­breitung und vor allem eine finan­zielle Absi­cherung, damit Schul­so­zi­al­arbeit als ein kon­ti­nu­ier­liches Angebot eta­bliert werden kann.

In letzter Zeit wird Schul­so­zi­al­arbeit zunehmend von Schul­trägern umge­setzt. Die BAG KJS, der DCV und IN VIA sind besorgt, dass ver­trau­liche Beratung und sozi­al­päd­ago­gische Hilfen für Schü­le­rinnen und Schüler sowie Eltern, Leh­re­rinnen und Lehrer erschwert werden, wenn das System „Schule“ einer­seits Bera­tungs­ge­gen­stand ist und die Schule das Angebot als Träger zugleich steuert.

Wenn das Angebot schu­li­schem Dienst­recht unter­liegt, fehlt zudem die fach­liche Expertise der Kinder- und Jugend­hilfe. Nur sie gewähr­leistet eine ganz­heit­liche För­derung, die Ein­be­ziehung aller Hilfe- und Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten sowie den Sozi­alraum des Schülers oder der Schülerin.

Im Fach­diskurs wird von Schul­so­zi­al­arbeit, schul­be­zo­gener Jugend­so­zi­al­arbeit oder Jugend­so­zi­al­arbeit an Schulen gesprochen. Die BAG KJS ver­wendet für das gesamte Hand­lungsfeld den Ter­minus „Schul­so­zi­al­arbeit“.

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