Teilhabe für alle jungen Men­schen sicher­stellen: Eine inklusive Kinder- und Jugend­hilfe braucht eine starke Jugendsozialarbeit

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Teilhabe für alle jungen Men­schen sicher­stellen: Eine inklusive Kinder- und Jugend­hilfe braucht eine starke Jugendsozialarbeit

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V. sieht eine umfas­sende Ver­ant­wortung der Kinder- und Jugend­hilfe für das Auf­wachsen aller jungen Men­schen – von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr, ob zuge­wandert oder in Deutschland geboren. Im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII besteht die Mög­lichkeit, die öffent­liche Ver­ant­wortung für alle jungen Men­schen ange­mes­sener als bisher wahr­zu­nehmen und deren Teilhabe zu ver­bessern. Deshalb tritt die BAG KJS dafür ein, dass im Rahmen der Reform des SGB VIII die Rechte von jungen Men­schen bis zum 27. Lebensjahr gestärkt und ihnen gelin­gende Über­gänge in ein selbst­be­stimmtes Leben ermög­licht werden – ganz unab­hängig davon, ob sie eine Behin­derung oder einen beson­deren Unter­stüt­zungs­bedarf haben. Die BAG KJS begrüßt, dass künftig auch die För­derung für junge Men­schen mit Behin­derung nicht mehr vor­rangig im Sozi­al­ge­setzbuch IX (Reha­bi­li­tation und Teilhabe von Men­schen mit Behin­de­rungen), sondern in der Kinder- und Jugend­hilfe erfolgen soll. Eine inklusive Wei­ter­ent­wicklung der Kinder- und Jugend­hilfe muss sich aber auch daran messen lassen, ob sie zu einer realen Ver­bes­serung der Teilhabe aller jungen Men­schen führt. Ein klarer Rechts­an­spruch auf Aus­bildung, För­derung und sozi­al­päd­ago­gisch beglei­tetes Jugend­wohnen für junge Voll­jährige bis 27 Jahre fehlt jedoch bislang; da besteht aus Sicht der BAG KJS Nach­bes­se­rungs­bedarf. In einer Stel­lung­nahme kon­kre­ti­siert die BAG KJS ihre Anfor­de­rungen an die Jugendhilfereform.

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