Schul­so­zi­al­arbeit ausbauen

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Schul­so­zi­al­arbeit ausbauen

Junge Men­schen ver­bringen einen immer größer wer­denden Teil ihrer Zeit am Lern- und Lebensort Schule. Angebote der Schul­so­zi­al­arbeit bzw. der schul­be­zo­genen Jugend­so­zi­al­arbeit gewinnen stetig an Bedeutung und Nach­frage — leider haben bei weitem nicht alle jungen Men­schen einen Zugang hierzu.

Wir schlagen vor:
Schul­so­zi­al­arbeit bzw. die schul­be­zogene Jugend­so­zi­al­arbeit in Trä­ger­schaft der Jugend­hilfe muss per­spek­ti­visch an allen Schulen instal­liert und in gemein­samer Finan­zie­rungs­ver­ant­wortung mit den Ländern nach­haltig abge­si­chert werden. Bund und Länder müssen hierfür enger zusam­men­ar­beiten und gemeinsam Lösungen erar­beiten, um junge Men­schen an Schulen gut begleiten zu können.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die Bun­des­re­gierung unter­stützt den Ausbau von Schul­so­zi­al­arbeit bzw. der schul­be­zo­genen Jugend­so­zi­al­arbeit in Trä­ger­schaft der Jugend­hilfe und setzt sich für den wei­teren Anschub in den Bun­des­ländern ein. Hierfür werden zusätz­liche Mittel im Rahmen des Akti­ons­pro­gramms „Auf­holen nach Corona“ ein­ge­setzt. In diesem Zusam­menhang werden auch die Ver­ant­wort­lich­keiten der föde­ralen Ebenen zur Umsetzung des neuen Para­graphen 13a SGB VIII „Schul­so­zi­al­arbeit“ geklärt.

Aus­schlag­gebend für die Ent­wicklung von Kindern und Jugend­lichen ist ihre voll­ständige Teilhabe an Bildung und Gesell­schaft. Ihre per­sön­liche Ent­wicklung, ihre Bil­dungs­er­folge, ein aner­kannter Schul­ab­schluss und ein gelin­gender Übergang ins Berufs­leben hängen dabei stark von den Kom­pe­tenzen ab, die sie in der Schule erwerben. Dass v.a. der sozio-​ökonomische Hin­ter­grund junger Men­schen ihren Schul­erfolg und damit ihre Bildungs- und Zukunfts­chancen beein­flusst, ist wis­sen­schaftlich hin­rei­chend belegt. Ins­be­sondere das Hand­lungsfeld „Schul­so­zi­al­arbeit“ bzw. schul­be­zogene Jugend­so­zi­al­arbeit erfährt in den letzten Jahren ver­stärkt Aner­kennung und große Nach­frage – von der Grund­schule bis zu den Berufs­schulen. An der Schnitt­stelle von Jugend­hilfe und Schule agierend hat die Schul­so­zi­al­arbeit bzw. die schul­be­zogene Jugend­so­zi­al­arbeit das gesamte System der Hilfe- und Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten für Kinder, Jugend­liche und ihre Familien im Blick, auch bezogen auf den Sozi­alraum. Gleich­zeitig stehen die sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­kräfte in fach­lichem Aus­tausch und koope­rieren mit Schul­lei­tungen, Lehr­kräften und wei­teren Pro­fes­sionen in der Schule sowie mit Eltern und anderen Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten. Mitt­ler­weile exis­tiert Schul­so­zi­al­arbeit bzw.schulbezogene Jugend­so­zi­al­arbeit in allen Bun­des­ländern und wird, zwar bei weitem nicht in allen Schulen, aber in allen Schul­formen umge­setzt. Das Feld ist jedoch durch unter­schied­liche Rege­lungen bzw. Kon­strukte in Bezug auf Träger, Koope­ra­tionen, Begriff­lich­keiten und bei der Finan­zierung gekenn­zeichnet. Das erschwert eine klare Pro­fil­bildung und die nach­haltige Absi­cherung. Die not­wendige Pro­fil­bildung und eine ver­läss­liche Finan­zierung wurden durch die For­mu­lierung des neuen §13a SGB VIII nicht her­ge­stellt. Der Bund soll über die För­der­mög­lich­keiten im Akti­ons­pro­gramm „Auf­holen nach Corona“ hinaus durch eigene Hand­lungs­mög­lich­keiten für eine Ent­lastung der Länder und Kom­munen sorgen und sie gleich­zeitig nicht aus der Ver­pflichtung ent­lassen, ent­spre­chende Angebote vor­zu­halten. Wir sprechen uns in diesem Zusam­menhang dafür aus, Mög­lich­keiten der gemein­samen Finan­zierung sowohl aus dem Jugend­hil­feetat als auch, je nach Bun­desland, aus dem Schuletat aus­zu­loten (z.B. durch eine Auf­teilung der Finan­zie­rungs­ver­ant­wortung und über kor­re­spon­die­rende Rege­lungen in den Schulgesetzen).

Links:

Bro­schüre „Stark! Jugend­so­zi­al­arbeit in der Schule“ (2020)

Stel­lung­nahme (2019)

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