Jugend­armut überwinden

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Jugend­armut überwinden

Wer als Kind arm ist, ist es auch als Jugend­licher oder junger Erwach­sener. Wenn junge Men­schen arm sind, so beein­flusst das ihre gesell­schaft­liche Teilhabe auch lang­fristig und ver­hindert, dass sie eigene Wege aus­pro­bieren können, selbst­ständig werden und erfolg­reich ins Berufs­leben starten. Aus­ge­rechnet die Alters­gruppe zwi­schen 18 und 24 Jahren ist jedoch mit ca. 25% dem höchsten Armuts­risiko ausgesetzt.

Wir sind der Meinung:
Eine ent­schei­dende Maß­nahme, um diese Situation zu über­winden und jungen Men­schen eine Chance auf soziale Teilhabe zu geben, ist die Ein­führung eines Kinder- und Jugendgrundeinkommens. 

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die Bun­des­re­gierung wird weitere Schritte zur Bekämpfung von Kinder- und Jugend­armut unter­nehmen und prüft hierfür die Ein­führung eines Kinder- und Jugendgrundeinkommens.

Die BAG KJS zeigt im Monitor „Jugend­armut in Deutschland 2020“: Armut bedeutet für Jugend­liche und junge Erwach­senen zwi­schen ca. 14 und 26 Jahren das größte Risiko, aus allen gesell­schaft­lichen Bereichen aus­ge­schlossen zu werden. Armut ist häufig nicht auf den ersten Blick sichtbar, doch für die betrof­fenen Jugend­lichen und jungen Erwach­senen im Alltag stets präsent. Ihnen fehlt zumeist auch die Per­spektive, dass sich dies in ihrem Leben noch einmal ändern wird. Es ist all­täg­liche Rea­lität, dass die Auf­stiegs­chancen von Kindern und Jugend­lichen aus schwie­rigen sozialen und finan­zi­ellen Ver­hält­nissen in Deutschland unab­hängig von ihren Fähig­keiten und Talenten und unab­hängig von ihrem per­sön­lichen Enga­gement immer noch gering sind. Schon im Bil­dungs­system haben diese Kinder und Jugend­lichen schlechtere Chancen, die (Fach-) Hoch­schul­reife zu erreichen. Es braucht einen grund­le­genden Per­spek­tiv­wechsel zur bes­seren Armuts­be­kämpfung bei jungen Men­schen. Jedes Kind, jeder Jugend­liche und jeder junge Erwachsene soll einen Anspruch auf die gleiche finan­zielle Unter­stützung in Form eines bedin­gungs­losen Kinder- und Jugend­grund­ein­kommens unab­hängig vom Ein­kommen der Familie haben. Dieses ersetzt andere Sozi­al­leis­tungen wie Kin­dergeld oder BAföG und wird in aus­rei­chender, exis­tenz­si­chernder Höhe erbracht.

Links:

Poli­tik­brief Jugend­armut der BAG KJS

Gemein­sames Sozi­alwort der Jugend von BDKJ und aej

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