Aller Anfang ist schwer: Berufs­vor­be­rei­tende Bil­dungs­maß­nahmen aufstocken

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Aller Anfang ist schwer: Berufs­vor­be­rei­tende Bil­dungs­maß­nahmen aufstocken

Die zurück­lie­genden Monate waren von digi­taler Beschulung, ein­ge­schränkten per­sön­lichen Kon­takten und man­gelnder Ansprache geprägt. Die Folge davon ist, dass viele Teil­neh­mende in berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahmen diese ver­längern oder wie­der­holen müssen. Gleich­zeitig werden nicht alle Schulabgänger*innen mühelos eine Aus­bildung beginnen können, weil sie die erfor­der­lichen Vor­aus­set­zungen nicht erfüllen und somit in eine berufs­vor­be­rei­tende Bil­dungs­maß­nahme einmünden.

Wir appel­lieren:

Angebote der Berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahmen (BvB, § 51 SGB III) müssen auf­ge­stockt werden, um mit­hilfe sozi­al­päd­ago­gi­scher Begleitung mit jungen Men­schen eine für sie pass­genaue beruf­liche Per­spektive zu ent­wi­ckeln, mit der sie im Fol­gejahr in Aus­bildung wechseln können.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die Angebote der Berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahmen (§ 50 SGB III) werden kon­se­quent aus­gebaut, um den­je­nigen jungen Men­schen eine beruf­liche Per­spektive mit dem Anschluss an eine Aus­bildung zu ermög­lichen, denen der Sprung in die Aus­bildung auf Anhieb nicht gelingt.

Aus der Praxis der Jugend­so­zi­al­arbeit und der Jugend­be­rufs­hilfe kommen ver­stärkt Hin­weise, dass sich ein enormer Bedarf an berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahmen abzeichnet. Die­je­nigen, die im ver­gan­genen Jahr an einer berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahme teil­ge­nommen haben, werden diese nicht abschließen können. Sie konnten in den zurück­lie­genden Wochen und Monaten teils nur wenige Lern­fort­schritte machen, Berufs­feld­erkun­dungen fehlten über einen langen Zeitraum kom­plett. Ein deut­licher Rückgang ist laut Pra­xis­rück­mel­dungen bei den externen Haupt­schul­ab­schlüssen zu ver­zeichnen. Daher ist davon aus­zu­gehen, dass viele der letzt­jäh­rigen Teil­neh­menden diese Maß­nahme wie­der­holen oder auch ver­längern werden. Zusätzlich ist nach der Pan­demie bei vielen Jugend­lichen mit psy­chi­schen Folgen zu rechnen, wes­wegen eine Ein­mündung in Aus­bildung (noch) nicht gelingt. Angebote der Berufs­vor­be­rei­tenden Bil­dungs­maß­nahmen (BvB, § 51 SGB III) müssen auf­ge­stockt werden, um mit­hilfe sozi­al­päd­ago­gi­scher Begleitung eine für sie pass­genaue beruf­liche Per­spektive zu ent­wi­ckeln, mit der sie im Fol­gejahr in Aus­bildung über­führt werden können.

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