Ein Schritt in die richtige Richtung
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Hartz-IV-Sanktionen geurteilt und Teile des Sanktionsregimes für verfassungswidrig erklärt. Vorübergehende Leistungsminderungen seien zwar möglich, aber die derzeitige Ausgestaltung werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit aber nicht gerecht. Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes sind verfassungswidrig. Totalsanktionen dürfen künftig nicht mehr verhängt werden. Kosten der Unterkunft und Heizung oder […]