Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat über die Hartz-​IV-​Sanktionen geur­teilt und Teile des Sank­ti­ons­re­gimes für ver­fas­sungs­widrig erklärt. Vor­über­ge­hende Leis­tungs­min­de­rungen seien zwar möglich, aber die der­zeitige Aus­ge­staltung werde den strengen Anfor­de­rungen der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit aber nicht gerecht. Sank­tionen von mehr als 30 Prozent des Regel­satzes sind ver­fas­sungs­widrig. Totals­ank­tionen dürfen künftig nicht mehr ver­hängt werden. Kosten der Unter­kunft und Heizung oder […]

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